Anlieger sind verpflichtet, den Geweg vor ihrem Haus von Schnee zu räumen. Archivfoto: Mathias Kehren

Velbert. Die Technischen Betriebe (TBV) sind auf den Wintereinbruch vorbereitet. Im Ernstfall stehen 90 Beschäftigte bereit, um Straßen und Wege passierbar zu machen. Aber auch Anlieger sind verpflichtet, Gehwege zu räumen, erinnern die TBV.

In diesen Tagen ist auch in Velbert der erste Schnee des Winters gefallen, das Team für den Winterdienst der TBV ist vorbereitet. Insgesamt umfasst das Team etwa 90 Beschäftigte, die für freie und sichere Straßen und Gehwege in Velbert sorgen. Dafür nutzen sie zehn Räumfahrzeuge, acht Kleintraktoren und 20 Fahrzeuge, mit denen die sogenannten Handkolonnen sich durch das Stadtgebiet bewegen.

Zusätzlich zum Winterdienst der TBV, sind auch Hauseigentümerinnen und –eigentümer dazu verpflichtet, angrenzende Gehwege beziehungsweise Straßen, welche keinen separaten Gehweg besitzen, schneefrei zu halten. Die genauen Regelungen können online unter www.tbv-velbert.de/strasse/strassenreinigung/regelungen nachgelesen werden.

Gehwege sind laut der Satzung in einer Breite von einem Meter schneefrei zu halten. Das gilt für die Zeit von 7 bis 20 Uhr (sonn- und feiertags erst ab 9 Uhr). Schnee und Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee erst am Folgetag.

Winterdienst der TBV

Die Winterdienst der Technischen Betriebe räumt die kommunalen Straßen in einer fest vorgegebenen Reihenfolge: Mit Priorität Eins werden verkehrswichtige Straßen sowie Straßen mit gefährlichen Stellen berarbeitet.

Sammelstraßen im Velberter Stadtgebiet, die den Verkehr aus den Anliegerstraßen an eine Hauptverkehrsstraße führen, zählen hingegen schon zur Priorität zwei. Reine Anliegerstraßen fallen in die Priorität drei und werden zum Schluss geräumt. Der Winterdienst einiger Anliegerstraßen wird durch die Anlieger selbst wahrgenommen.

Grundsätzlich werden die Straßen durch mechanische Räumung von Schnee befreit. Gestreut wird zumeist mit Salz und Sole, das die TBV nach dem Motto „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ einsetzen.