Um die Gebäudeversicherung kommen Hausbesitzer nicht herum. Foto: Verbraucherzentrale NRW
Um die Gebäudeversicherung kommen Hausbesitzer nicht herum. Foto: Verbraucherzentrale NRW

Düsseldorf. Wer ein Haus besitzt, kommt um diese Versicherung nicht herum: Die Verbraucherzentrale NRW rät, Preise und Leistungen zu vergleichen und Versicherungslücken aufzuspüren.

Eine Wohngebäudeversicherung, am besten in Kombination mit einer Elementarschadenversicherung, ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW ein absolutes Muss für Hausbesitzer. Denn beide zusammen decken Schäden ab, die extrem teuer werden können – wie Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel im Rahmen der Gebäudeversicherung und über die Elementarschadenversicherung beispielsweise Überschwemmungen. Die Beiträge für diese Versicherungen werden 2023 in vielen Fällen ansteigen.

Elke Weidenbach, Versicherungsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, worauf man nun achten sollte:

Was tun bei einer Beitragserhöhung?

Die Beiträge für die Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung werden voraussichtlich im kommenden Jahr fühlbar ansteigen. Das ergibt sich aus mehreren Faktoren. Zum einen sind das zurückliegende Regulierungskosten der Versicherer bei der Flutkatastrophe im Sommer 2021.

Zum anderen wirkt sich auch hier die hohe Inflation aus, da die Versicherer mehr für Reparaturen, Material- und Baukosten bezahlen müssen. Auch die Rückversicherer, bei denen sich Versicherungsunternehmen selbst absichern, werden mit Verweis auf die Inflation und zunehmende Risiken durch Naturkatastrophen höhere Beiträge verlangen. Betroffene sollten daher ihren Beitrag für diese Verträge bzw. Vertragsteile im Blick behalten und können – nach einem Bedingungs- und Beitragsvergleich – den Anbieter wechseln.

Was sollte eine Gebäudeversicherung abdecken?

Grundbausteine sind der Schutz gegen Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Als Zusatz zur Gebäudeversicherung ist ein Schutz gegen Elementarschäden dringend zu empfehlen. Dazu gehören: Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und oft Vulkanausbruch. Besonders wichtig ist, dass ausdrücklich auch Schäden durch Starkregenfälle mitversichert werden. Die Unterschiede in Preis und Leistung sind teils enorm.

Lücken im Versicherungsschutz können teuer werden, etwa wenn neue Solaranlagen nicht eingeschlossen, Schäden bei grober Fahrlässigkeit nicht versichert oder Abbruch- oder Hotel-Kosten bei Unbewohnbarkeit nicht enthalten sind. Eine individuelle Versicherungsberatung bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW (kostenpflichtig).

Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Sind Kredite über das Grundbuch des Hauses abgesichert, sollte ein Versicherungswechsel mit langer Vorlaufzeit erfolgen. Denn die Gläubiger solcher Kredite müssen der Kündigung des bestehenden Versicherungsvertrages zustimmen. Versicherungsverträge mit einer fest vereinbarten Laufzeit können zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.

Beträgt die Vertragslaufzeit mehr als drei Jahre, kann die Kündigung zum Ende des dritten oder jedes darauffolgende Jahres ausgesprochen werden. Die Kündigung muss in der Regel drei Monate vor Ablauf des Vertrags beim Versicherer eingegangen sein. Ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich. Eine Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft sollte man aber unbedingt vermeiden. Das kann passieren, wenn man zu viele Schäden hat oder wenn man eine Beitrags- oder Bedingungsanpassung nicht unterschreibt.

Der Haken: Bei einem Neuantrag müssen Kunden angeben, dass der bisherige Vertrag durch den früheren Versicherer gekündigt worden ist. Dann würde ein neuer Versicherer das Gebäude meist nur zu einer höheren Prämie, mit einem höheren Selbstbehalt oder überhaupt nicht versichern.

Mehr zur Wohngebäudeversicherung unter www.verbraucherzentrale.de.