Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für den Umgang mit Feuerwerk. Foto: VZ NRW/Adpic
Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für den Umgang mit Feuerwerk. Foto: VZ NRW/Adpic

Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps zum Umgang mit Raketen, Böllern und Co.

Für viele Menschen gehört das Feuerwerk zum Jahreswechsel dazu, egal ob selbst gezündet oder zum Zuschauen. Andere sorgen sich um die Umweltbelastung, das Tierwohl und die Verletzungsgefahr und verzichten daher auf die Böllerei am Silvesterabend.

Wer sich für ein privates Feuerwerk entscheidet, kann einige Dinge beachten, um das Knall- und Lichtspektakel sicher und vielleicht auch etwas nachhaltiger zu gestalten.

Auch für den Fall eines Unfalls sollten Verbraucher gewappnet sein, rät die Verbraucherzentrale NRW:

Weniger ist mehr

Lärm, Müll, Chemikalien, Feinstaub – gut für die Umwelt ist Feuerwerk nicht. Wer den Silvesterbrauch möglichst nachhaltig gestalten will, kann sich nach dem Motto „Gemeinsam genießen“ mit anderen zusammentun, sodass insgesamt weniger Pyrotechnik verfeuert wird.

Hersteller kündigen für den Jahreswechsel 2022/23 zudem Produkte an, die mit weniger Plastikteilen und PVC-Verpackung auskommen oder sogar ganz darauf verzichten. Aus Rücksicht auf Katzen, Hunde und andere Tiere sind anstatt lauten Böllern und Heulern sprühende und farbenfrohe Feuerwerkskörper die bessere Wahl.

Vorsicht vor Böllern aus unseriösen Online-Shops

Für den Verkauf von Feuerwerk gelten in Deutschland strenge Vorschriften. Raketen und Böller müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. Geprüftes Feuerwerk ist zu erkennen an der Registriernummer und dem CE-Zeichen. In Online-Shops findet sich mitunter auch Pyrotechnik mit hochexplosiven Mixturen, die in Deutschland verboten sind. Besonders dubiose Anbieter lassen die Ware mit gefälschten Prüfzeichen auf den ersten Blick legal erscheinen.

Wer Feuerwerk online einkaufen möchte, sollte den Anbieter daher genau überprüfen. Ein Blick ins Impressum verrät, ob der Sitz des Unternehmens in Deutschland ist. In seriösen Shops kann Feuerwerk der Kategorie F2, wie Raketen, Batterien oder Knallkörper, zudem nur befristet kurz vor Silvester oder mit entsprechender behördlicher Genehmigung oder Gewerbeschein verkauft werden.

Bei Unfällen Versicherung einschalten

Kommt es zu Unfällen durch den Einsatz von Böllern und Raketen, können verschiedene Versicherungen für etwaige Schäden aufkommen. Wer andere Personen durch den Umgang mit Feuerwerk verletzt, sollte eine Privathaftpflichtversicherung vorweisen können. Erleidet man selbst dauerhafte Schäden, zahlt beispielsweise die private Unfallversicherung. Fängt das eigene Haus Feuer, springt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung ein.

Brandschäden an der Inneneinrichtung trägt die Hausratversicherung. Wird ein Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden. Verursachen glimmende Böller allerdings nur Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Falls der Wagen mutwillig ramponiert wird – zum Beispiel weil Kracher auf dem Dach gezündet wurden – kommt nur die Vollkaskoversicherung für Schäden auf. Sie erstattet abzüglich der Selbstbeteiligung, sofern diese vertraglich vereinbart wurde.

Besondere Haftung bei Kindern

Kinder unter sieben Jahren haften nicht für Schäden, die sie angerichtet haben. Was viele Eltern jedoch nicht wissen: Nur wenn sie beim Zündeln und Hantieren mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, gleicht die (Familien-)Haftpflichtversicherung etwaige Schäden anderer Personen aus.

Weitere Informationen zum Feuerwerk an Silvester unter: www.verbraucherzentrale.nrw.