Die Stadt Velbert hat eine neue Stellplatzverordnung beschlossen. Symbolfoto: Pixabay
Die Stadt Velbert hat eine neue Stellplatzsatzung beschlossen. Symbolfoto: Pixabay

Velbert. Der Rat der Stadt Velbert hat eine neue Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung beschlossen. Die Stadtverwaltung informiert, was die Ziele der neuen Satzung sind.

Mit der neuen Satzung, die sich auf die Schaffung von Stellplätzen bezieht, sollen ein bedarfsgerechtes und praxisgerechtes Stellplatzangebot geschaffen werden. Gleichzeitig soll die neue Stellplatzsatzung zur Attraktivierung öffentlicher Räume, Schaffung alternativer Verkehrsangebote, wie beispielswiese Car-Sharing sowie zur Förderung klimafreundlicher Mobilitätsangebote (ÖPNV, Fahrradstellplätze) beitragen.

In der Vergangenheit waren fehlende Stellplätze immer wieder eine große Hürde bei Neubauvorhaben und bei Umbauten von bestehenden Gebäuden.

In den Zentren von Velbert-Mitte, Langenberg und Neviges müssen Stellplätze nun bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden erst bei einem Mehrbedarf von fünf Stellplätzen geschaffen werden.

Weitere Erleichterungen ergeben sich im Umkreis von Schnellbus- und S-Bahn-Haltestellen im gesamten Stadtgebiet.

Seit der Novellierung der Bauordnung im Jahr 2018 haben Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, mit einer eigenen Stellplatzsatzung bei Bauvorhaben auf die Schaffung von Stellplätzen entsprechend ihrer städtebaulichen und verkehrlichen Ziele Einfluss zu nehmen.

Die Stadtentwicklung- und Verkehrsplanung bewegt sich immer in einem Spannungsfeld zwischen den kostenaufwendig herstellbaren Stellplätzen und dem Anspruch, den öffentlichen Raum möglichst wenig zum Abstellen privater Fahrzeuge zu beanspruchen.

Daher soll durch den Teil der neuen Satzung, der sich auf die Ablösung von Stellplätzen durch Zahlung eines Geldbetrages bezieht, der öffentliche Raum für unterschiedliche Nutzungsformen unabhängig vom Parken zurückgewonnen werden. Zudem sollen Anreize geschaffen werden, möglichst unterschiedliche Verkehrsmittel im öffentlichen Raum zu nutzen.

So soll langfristig eine nachhaltige Verkehrsentwicklung gewährleistet werden. Um den Fahrradverkehr zu unterstützen, müssen beispielsweise bei Neubauvorhaben mit mehr als zwei Wohnungen ausreichend Fahrrad-Stellplätze verfügbar sein.

Die neue Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung gilt für alle neuen Bauvorhaben in Velbert. Sie kann auf Antrag auch für bereits eingereichte Bauanträge angewendet werden.

Die Satzung ist auf der Website der Stadt Velbert in der Rubrik „Ortsrecht“ (https://www.velbert.de/fileadmin/user_upload/buergerinfo/rathaus/ortsrecht/3_15_Stellplatz.pdf) einsehbar.