Mit einem Informationsschreiben haben die NRW-Finanzämter Bürgerinnen und Bürger auf die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung hingewiesen. Foto: Volkmann
Mit einem Informationsschreiben haben die NRW-Finanzämter Bürgerinnen und Bürger auf die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung hingewiesen. Foto: Volkmann

Velbert/NRW. Für Grundstückseigentümer läuft die Frist für die Abgabe ihrer Grundsteuererklärung am 31. Januar ab. Das Finanzamt Velbert hat wichtige Hinweise und Tipps zusammentgestellt, die Eigentümer beim Ausfüllen der Erklärung der Grundsteuer helfen sollen.

Gudrun Köhler, die Leiterin des Finanzamts Velbert, ruft alle Eigentümer dazu auf, die Grundsteuererklärung innerhalb der Frist abzugeben und informiert über die häufigsten Fragen.

Bisher sind laut Finanzamt Velbert über 90 Prozent der Grundsteuererklärung digital eingereicht worden. Die digitale Abgabe ist über das Online-Finanzamt Elster unter www.elster.de möglich. Dabei unterstützt Elster mit Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüft vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wer kein eigenes Benutzerkonto bei Elster hat, kann die Grundsteuererklärung auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgeben.

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben ein individuelles Informationsschreiben zugeschickt, das bereits die überwiegenden Daten für die Grundsteuererklärung enthält. Unter anderem das „Aktenzeichen“, die erste Eingabe, die in der Erklärung erforderlich ist.  Das Aktenzeichen ist auch auf einem früheren Einheitswert-Bescheid des Finanzamtes oder auf dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde zu finden.

Grundsteuererklärung: Anschreiben verlegt oder nicht erhalten

„Grundsätzlich gilt, dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben ist“, so Köhler. „Unabhängig davon, ob man ein Infoschreiben vom Finanzamt erhalten hat oder nicht.“

Wer das Schreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann über das Grundsteuerportal (Geodatenportal) der Finanzverwaltung den sogenannten Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abrufen. Dieser enthält bereits den Großteil der Daten, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden: z. B. die Gemarkung, den Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt.

Hilfe bei der Grundsteuererklärung

„Die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Grundsteuererklärung vertraut zu machen, ist unsere digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de“, so die Vorsteherin.

„Wir haben praktische Erklär-Videos für die Abgabe mit ELSTER erstellt, die Schritt für Schritt durch die Eingabefelder führen“, so die Vorsteherin. „Unsere Check-Listen liefern einen guten Überblick der benötigten Daten und geben Hinweise, wo diese zu finden sind.“

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Velbert unter 02051-47-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar. „Unsere Expertinnen und Experten in der Hotline helfen Ihnen gerne weiter“, sagt die Leiterin.

Bei Fragen zu ELSTER, z. B. zur Registrierung, zur Zertifikatsdatei oder zum Abruf von Bescheinigungen, steht für Nordrhein-Westfalendas ELSTER Team NRW unter 0251-934-1954 (Mo.-Do. 8 bis 15.30 Uhr und Fr. 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.

Hintergrund

In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land-und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.