Mit einem Informationsschreiben haben die NRW-Finanzämter Bürgerinnen und Bürger auf die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung hingewiesen. Foto: Volkmann
Mit einem Informationsschreiben haben die NRW-Finanzämter Bürgerinnen und Bürger auf die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung hingewiesen. Foto: Volkmann

Velbert. Das Finanzamt Velbert zieht nach dem Abgabeschluss für die Grundsteuererklärung eine erste Bilanz. Etwas mehr als zwei Drittel der notwendigen Erklärungen sind demnach eingegangen. Säumige Eigentümerinnen und Eigentümer will das Amt zunächst anschreiben.

„Im Finanzamt Velbert liegen insgesamt 29.400 Erklärungen vor, rund 69 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Gudrun Köhler, Leiterin des Finanzamts Velbert. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden.“

Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betont die Leiterin.

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet,“ so Köhler weiter. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“

Insgesamt müssen in NRW rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden.

Der errechnete Grundsteuerwert hat nach Informationen des Finanzamtes noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind dann ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de steht weiterhin zur Verfügung und auch die Hotline bleibt geschaltet.