Asylsuchende, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen, erwartet viele neue Regeln. (Symbolbild)
Asylsuchende, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen, erwartet viele neue Regeln. (Symbolbild) Foto: Christoph Reichwein/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Die Reform eines gemeinsamen europäischen Asylsystems bringt eine spezielle Flüchtlingseinrichtung für Einreisen über Flughäfen auch nach Düsseldorf. Auf dem Gelände des Flughafens soll bis Mitte 2028 ein Neubau für sogenannte Asylgrenzverfahren errichtet werden. Dort werden 50 bis 60 von bundesweit 374 dafür vorgesehenen Plätzen entstehen, kündigte Nordrhein-Westfalens Fluchtministerin Verena Schäffer an. 


Damit entstehe in NRW eines von bundesweit sechs Asylgrenzzentren. Eine Übergangslösung, die voraussichtlich schon Anfang 2027 in Betrieb gehen könne, werde in einer derzeit leerstehenden zentralen Unterbringungseinrichtung in Ratingen geschaffen. Für die Kosten der Einrichtungen gebe es eine Zusage des Bundes.

Monatelang festgesetzt

«Das sind geschlossene Einrichtungen, aber keine Haftanstalten», erklärte die Grüne. Es handle sich um Unterbringungseinrichtungen mit Bewegungsfreiheit im Gebäude und auf dem Außengelände sowie Freizeit- und Betreuungsangeboten. Die dort Untergebrachten dürften die Einrichtungen für die Dauer ihrer Verfahren aber nicht oder nur begleitet verlassen – etwa für Arzt- oder Gerichtstermine.

Die Asylgrenzzentren sollen gemäß den neuen EU-Regularien verpflichtend für Personen sein, die über die Flughäfen kommen und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Einreise aus Herkunftsländern, bei denen in mindestens 80 Prozent der Fälle EU-weit kein Schutzstatus anerkannt wird.
  • Einreise von Personen, die die Behörden über ihre Identität getäuscht haben. 
  • Einreise von Personen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung darstellen.

Die Aufenthaltsdauer in den Zentren betrage maximal sechs Monate, erläuterte Schäffer – davon höchstens drei Monate für das beschleunigte Asylverfahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Darunter fallen etwa Angehörige sicherer Herkunftsstaaten oder Asylsuchende mit offensichtlich unbegründeten Anträgen. Die Bundespolizei hat eine Frist von drei Monaten, falls eine Rückführung ansteht.

Flüchtlingskinder schneller in Regelschulen

Ein zentraler Punkt in der EU-Asyl-Reform ist für Schäffer, dass geflüchtete Kinder künftig in der Regel zwei Monate nach einem Asylantrag, spätestens aber nach drei Monaten eine Regelschule besuchen sollen. «Das ist aus meiner Sicht eine sehr wichtige Verbesserung, weil dieser Schritt die Startchancen von Kindern in Deutschland verbessert und ihnen die Chance auf schnelleres Lernen und Kennenlernen gibt», erklärte die Grüne. 

 «Um das zu erreichen, werden wir Familien mit schulpflichtigen Kindern in Nordrhein-Westfalen zukünftig schneller aus den Landeseinrichtungen an die Kommunen zuweisen», sagte Schäffer. Bisher seien dafür sechs Monate vorgesehen gewesen. 

Zielmarke für die Umsetzung sei bereits das nächste Schuljahr. Ende Mai seien knapp 7.000 Personen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes gewesen – darunter 710 Kinder, berichtete Schäffer. 

Was für die Sicherheit getan wird

Die EU-Staaten hätten sich darüber hinaus auf ein einheitliches Verfahren zur Registrierung unerlaubt eingereister Personen verständigt. In NRW werde das «Screening» zu Beginn des Aufenthalts in Deutschland in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum durchgeführt. Dazu zählen vier Schritte:

  • Klärung und Verifizierung der Identität. Dazu gehöre auch die Abnahme biometrischer Daten – also Gesichtsbilder und Fingerabdrücke.
  • Sicherheitskontrolle mit Abgleich der nationalen und europäischen Datenbanken. Das übernehme die Polizei in NRW.
  •  Klärung, ob eine besondere Schutzbedürftigkeit vorliegt – etwa bei Minderjährigen, Schwangeren, Behinderungen oder auch bei Opfern von Folter oder Menschenhandel. 
  • Gesundheitsüberprüfung – auch in Hinblick auf ansteckende Krankheiten.