Düsseldorf (dpa) – Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat 25 Hektar Fläche eines Stadtteils von Neuss bei Düsseldorf als Bodendenkmal bestätigt. Unter der Fläche in Neuss-Gnadental befänden sich die Überreste eines fast 2000 Jahre alten Römerlagers. Die Fläche sei zwar zu großen Teilen mit Wohngebäuden überbaut, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Die Ausweisung als Bodendenkmal sei dennoch zu Recht erfolgt.

Die Stadt Neuss hatte die Fläche 2021 zum Bodendenkmal erklärt. Dass sich unter dem Wohngebiet ein Römerlager befindet, sei allerdings schon deutlich länger bekannt gewesen, so das Gericht. 50 Grundstückseigentümer hatten gegen die Unterschutzstellung geklagt (Az.: 28 K 7588/21).

Das Römerlager «Kastell Novaesium» sei ein herausragender Teil der römischen Grenzbefestigung am Limes in der Zeit des 1. Jahrhunderts (n. Chr.), befand das Gericht.

Grabungen hätten einen weitgehend vollständigen Grundriss des Legionslagers ergeben. An der Erhaltung bestehe aus wissenschaftlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Das Lager habe weder durch die modernen Überbauungen, noch durch frühere Ausgrabungen seine Denkmaleigenschaft verloren.

Es komme auch nicht darauf an, ob auf den einzelnen, dicht bebauten Grundstücksparzellen der Kläger noch Denkmalsubstanz im Boden verborgen sei. Eingriffe in den Boden müssten daher künftig denkmalrechtlich geprüft und erlaubt werden. Gegen die Entscheidungen in 6 der 50 anhängigen Fälle kann noch Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt werden.