In einer Lagerhalle im Zwischenlager Ahaus stehen gelbe Castorbehälter aus Atomkraftwerken, die in Ahaus zwischengelagert werden.(Archivfoto)
In einer Lagerhalle im Zwischenlager Ahaus stehen gelbe Castorbehälter aus Atomkraftwerken, die in Ahaus zwischengelagert werden.(Archivfoto) Foto: Guido Kirchner/dpa

Münster (dpa/lnw) – Sie lagern noch in Jülich, aber seit Jahren gibt es juristischen Streit um die Aufbewahrung von 152 Castor-Behältern mit abgebrannten Brennelementen und Betriebselementen aus dem dortigen Versuchsreaktor bei Aachen. Jetzt verhandelt das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Dienstag (3.12.) mündlich in der Sache. Die Kläger sind die Stadt Ahaus und ein Bürger, der rund drei Kilometer entfernt vom Zwischenlager Ahaus wohnt. Der Streit dreht sich um eine Änderungsgenehmigung aus dem Jahr 2016. Eingereicht wurde die Klage im Jahr 2017. 


Die Genehmigung zur Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren sowie bestrahlte Kugelbrennelemente aus dem ehemaligen Thorium-Hochtemperatur-Reaktor (THTR) in Hamm aus dem Jahr 1987 hat Rechtsbestand und ist bis zum 31. Dezember 2036 gültig. Das OVG hat hierzu bereits 1996 und 2004 Urteile gesprochen. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag beschäftigt sich der 21. Senat des OVG deshalb mit der Änderungsgenehmigung. Falls die Zeit nicht ausreicht, hat das Gericht für Mittwoch noch einen Termin reserviert. 

Die lange Verfahrensdauer begründet das OVG mit der Komplexität. Die Beteiligten hätten über die Jahre immer wieder um Zeit für Stellungnahmen in vielen Detailfragen gebeten. 

Klage gegen den Bund

Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Bund wird vertreten durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Stadt und Anwohner halten die geänderte Aufbewahrungsgenehmigung für rechtswidrig, weil die Behörde bestimmte Fragen nicht ermittelt habe. Besonders im Fall von Anschlägen oder dem Absturz von Militärmaschinen sei das Lager nicht sicher, weil radioaktive Strahlung freigesetzt werden könnte, so die Kläger. 

Auch habe das Bundesamt nicht geprüft, ob die Einlagerung auch nach 2036 sicher sei. Da es in Deutschland bislang kein Endlager gebe, müssten die Behälter bei realistischer Betrachtung wohl länger in Ahaus bleiben, sagen die Stadt und der Anwohner. Rechtsgrundlage für die Genehmigung für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen ist das Atomgesetz. 

Die Behälter in Jülich werden dort nach einer abgelaufenen Genehmigung nur geduldet aufbewahrt. Für ihren möglichen Transport nach Ahaus ist eine Transportgenehmigung nötig. Diese wurde bislang noch nicht erteilt und steht unabhängig von der Entscheidung des OVG noch aus. Nach dem Oberverwaltungsgericht könnte der Streit noch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen. 

Politik ringt seit Jahren um mehrere Optionen 

Um die Frage, was mit dem Atommüll passieren soll, wird schon lange gerungen – rechtlich wie politisch. Als weitere Möglichkeit favorisiert die schwarz-grüne Landesregierung im Gegensatz zum Bund bisher, die Castoren in Jülich in einem neu zu bauenden Lager zu belassen, um Atomtransporte in NRW möglichst zu vermeiden.