AfD-Vize Peter Boehringer hat Klagen gegen die Kündigung für die Veranstaltungshalle des Bundesparteitages in Essen Ende Juni angekündigt. Beim Landgericht Essen ist jetzt eine Klage eingegangen. Foto: Guido Kirchner/dpa

Essen (dpa) – Die AfD klagt wie erwartet gegen die Kündigung des Mietvertrags für den Veranstaltungsort ihres Bundesparteitages Ende Juni in Essen. Die Partei habe den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, teilte das Essener Landgericht am Montag mit. Ziel sei, der AfD die Essener Grugahalle für ihren vom 28. bis 30.6. geplanten Parteitag zu überlassen, hieß es in der Mitteilung. Nähere Angaben zur Begründung des Antrages machte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage nicht. Die zuständige Kammer will am kommenden Montag in mündlicher Verhandlung über den Antrag beraten.

Bei dem Parteitag am letzten Juni-Wochenende will die Partei ihren Vorstand neu wählen. Die Stadt hatte den Mietvertrag gekündigt, nachdem die AfD nicht wie gefordert eine Zusatzerklärung zum 2023 geschlossenen Mietvertrag abgegeben hatte. Laut der Erklärung sollte die Partei sicherstellen, dass während des Parteitages keine strafbaren NS-Parolen verwendet werden. Ansonsten drohte eine Vertragsstrafe von 500.000 Euro.

AfD-Vize Peter Boehringer hatte der Stadt daraufhin vergangene Woche Rechtsbruch vorgeworfen. Es sei unmöglich, «bei 1800 Teilnehmern und externen, parteifremden Besuchern einer Veranstaltung jede strafrechtlich heikle Wortmeldung vorab kennen und verhindern zu können», hatte er der dpa gesagt. «Nein, der Parteitag wird nicht ausfallen», hatte Boehringer vor einigen Tagen zum Thema beim Messengerdienst Telegram geschrieben.

Neben der Klage beim Landgericht wird mit einer weiteren Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gerechnet. Das habe ein AfD-Anwalt telefonisch angekündigt, sagte ein Sprecher dieses Gerichtes am Montag. Außerdem ist von der AfD eine Anzeige gegen den Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) erstattet worden, wie ein Sprecher der Essener Staatsanwaltschaft auf Nachfrage bestätigte.