«Arbeitstherapie» steht auf der Tür einer Werkstatt in der JVA in Butzbach. Foto: Boris Roessler/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Häftlinge in NRW sollen künftig für ihre Arbeit im Gefängnis besser entlohnt werden und mehr freie Tage bekommen. Die Landesregierung hat dafür jetzt einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor geurteilt, dass die Vergütung für Gefangenenarbeit in Bayern und NRW neu aufgestellt werden muss.


Geklagt hatte unter anderem ein Gefangener aus Werl. Hintergrund: Die Löhne hinter Gittern orientieren sich an der sogenannten «Bezugsgröße» im Sozialgesetzbuch. Bislang bekommen Häftlinge gerade mal 9 Prozent davon – künftig sollen es immerhin 15 Prozent sein. Das macht bei 20 Tagen im Monat bei der mittleren Vergütungsstufe laut Justizministerium allerdings immer noch einen Tagessatz von gerade mal 25,12 Euro. Das wären dennoch rund 10 Euro mehr als bisher.

Das Bundesverfassungsgericht hatte befunden, dass Arbeit im Gefängnis, die der Resozialisierung dienen soll, auch angemessen entlohnt werden müsse. Der «Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung der Gefangenenvergütung in den Landesjustizvollzugsgesetzen» wurde jetzt vom Justizministerium an diverse Verbände geschickt, die sich damit erst mal beschäftigen sollen.

Neben dem erhöhten Lohn sieht das neue Gesetz mehr freie Tage vor, die man entweder als bezahlten Urlaub von der Arbeit in der JVA nehmen oder ansparen kann – so dass man entsprechend früher entlassen wird.

Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte der dpa: «Mit dem Gesetzentwurf legen wir ein überzeugendes Konzept zur Umsetzung und Erreichung des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebots vor.» Die Vergütung der Gefangenenarbeit werde «modernisiert» und es sei «sichergestellt, dass die geleistete Arbeit angemessene Anerkennung findet, um damit als Mittel der Resozialisierung wirksam werden zu können».

Häftlinge in NRW können zum Beispiel für das Gefängnis selbst arbeiten – wie in der Bibliothek – oder aber in Werkstätten. Dort werden Vogelhäuschen, Regale oder Schuhe hergestellt, die draußen verkauft werden. In der JVA Remscheid wurde jüngst die erste Kaffeerösterei eröffnet, wo unter anderem Espresso der Marke «Knastbohne» entsteht. Laut Justizministerium lag die Beschäftigungsquote im Jahr 2023 bei einer Durchschnittsbelegung von etwa 14.100 Gefangenen bei 61 Prozent.