Wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und sich bei einer deutschen Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend meldet, kann diese Zeit für seine spätere Rente gutgeschrieben bekommen. Bild: pixabay
Wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und sich bei einer deutschen Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend meldet, kann diese Zeit für seine spätere Rente gutgeschrieben bekommen. Bild: pixabay

Düsseldorf. In diesen und den nächsten Wochen beenden wieder viele junge Menschen ihre schulische Laufbahn. Aber nicht alle finden sofort einen Ausbildungsplatz.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weist darauf hin, dass sich auch in diesem Fall eine rentenrechtliche Lücke im Versicherungsverlauf vermeiden lässt.

Denn wer zwischen 17 und 25 Jahre alt ist und sich bei einer deutschen Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend meldet, kann diese Zeit für seine spätere Rente gutgeschrieben bekommen.

Viele wissen nicht, dass die Suche nach einem beruflichen Ausbildungsverhältnis als so genannte Anrechnungszeit für die Rente zählt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Weitere Auskünfte gibt es am kostenfreien Bürgertelefon unter 0800 1000 48013 und unter www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de.