Heiligenhaus. Ende Januar sind die Grundbesitzabgabenbescheide der Stadt Heiligenhaus verschickt worden. Doch es hat sich ein Druckfehler eingeschlichen, meldet jetzt die Verwaltung.
„Aufgrund eines Systemfehlers wurde bei einzelnen Bescheiden die Abrechnung der Abfallgebühren für das Jahr 2021 nur in der Gesamtfestsetzung unter dem Objekt, nicht aber im Zahlungs-plan dargestellt“, erklärt die Finanzverwaltung den Fehler. Auf Wunsch könne der Bescheid oder der Kassenkontoauszug mit der korrekten Darstellung des Zahlungsplans nachgereicht werden.
Noch nicht bezahlte Abfallgebühren aus 2021 werden laut Verwaltung Ende Februar fällig und sind dann zu begleichen. Guthaben, die Abfallbeseitigung betreffend, könnten mit der Fälligkeit zum 15. Februar 2022 verrechnet werden. Eigentümer, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, bekommen automatisch die korrekte Be- oder Verrechnung, so die Verwaltung.
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