Auch nach den jüngsten Lockerungen bleibt es dabei: Zugang zum Rathaus nur mit Maske. Symbolfoto: Mathias Kehren
Auch nach den jüngsten Lockerungen bleibt es dabei: Zugang zum Rathaus nur mit Maske. Symbolfoto: Mathias Kehren

Velbert. Zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus gilt im Rathaus und den anderen städtischen Einrichtungen weiterhin eine Maskenpflicht. Das teilt die Stadtverwaltung Velbert mit. 


Mit dem Ende der Übergangfrist im Zusammenhang mit den Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes fallen mit Ablauf des 2. April viele Corona-Schutzmaßnahmen weg. Die Stadtverwaltung weist jedoch darauf hin, dass zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus angesichts weiterhin hoher Inzidenzzahlen für das Rathaus und die übrigen städtischen Einrichtungen unverändert eine Maskenpflicht gilt. Es ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Hierauf wird beim Betreten des Rathauses durch eine entsprechende Beschilderung hingewiesen.