Melanie Günther vertritt als Verfahrensbeistand die Interessen von Kindern in Familienangelegenheiten vor Gericht. Foto: Mathias Kehren
Melanie Günther vertritt als Verfahrensbeistand die Interessen von Kindern in Familienangelegenheiten vor Gericht. Foto: Mathias Kehren

Velbert. Melanie Günter ist zertifizierter Verfahrensbeistand. Sie vertritt den Willen der Kinder, wenn sich deren Eltern vor Gericht streiten.


In einer Trennungssituation haben Vater und Mutter jeweils einen Anwalt, der ihre Interessen vor Gericht vertritt. „Kinder müssen dann meist mit der Entscheidung klar kommen und können nicht mitreden“, beschreibt Melanie Günter eine häufige Situation bei Familiengerichtsverfahren. Hier kann sie hinzugezogen werden.

Als zertifizierter Verfahrensbeistand versucht sie herauszufinden, was dem Kind wichtig ist und analysiert, je nach Auftrag, auch das soziale Umfeld des Kindes. Sie kann Meinungen von Lehrern, Betreuern und Ärzten einholen oder auch mit den Großeltern sprechen, um herauszufinden, was speziell dem Kind wichtig ist. Im Gerichtsverfahren kann sie dem Kind dann helfen, seine Interessen deutlich zu machen.

Der Verfahrensbeistand wird vom zuständigen Richter bestellt. Diese Bestellung kann von jedermann angeregt werden. Wer dem Kind beim Gerichtsverfahren beisteht, entscheidet der Richter.

Im Team des Betreuungs- und Vormundschaftsverein der Bergischen Diakonie Aprath ist Melanie Günther schon viele Jahre tätig. In Vormundschaftsangelegenheiten hat sie außerdem schon einige Erfahrung bei Gericht. Jetzt hat sie eine anderthalbjährige Weiterbildung erfolgreich absolviert und kann als zertifizierter Verfahrensbeistand aktiv werden.