Ist die elterliche Sorge nicht verfügbar, wird vom Familiengericht eine Vormundschaft bestellt. Foto: Pixabay
Ist die elterliche Sorge nicht verfügbar, wird vom Familiengericht eine Vormundschaft bestellt. Foto: Pixabay

Velbert. Die Stadt Velbert hat unter dem Slogan “Ehrenamtliche Vormundschaft – sich für Kinder und Jugendliche stark machen” ein neues Angebot mit der Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaften beziehungsweise Pflegschaften für Minderjährige geschaffen.


Um sich und die Arbeit vorzustellen, lädt die Koordinierungsstelle alle Bürgerinnen und Bürger ein, an der Informationsveranstaltung am Mittwoch, 8. November, um 17 Uhr im Jugendzentrum Villa B, Höferstraße 37, teilzunehmen. Es wird über das Thema ehrenamtliche Vormundschaft informiert. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Aufgaben der Koordinierungsstelle

Marion Trog-Siebert hat die Aufgaben als Koordinatorin übernommen und ist Ansprechpartnerin für alle ehrenamtlich tätigen Vormünder. Die Beratung, Unterstützung sowie die Mitwirkung bei der Auswahl der ehrenamtlichen Vormünder sind neben der Öffentlichkeitsarbeit ihre Hauptaufgaben.

Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit, sich über die Aufgaben einer ehrenamtlichen Vormundschaft zu informieren und Unterstützung bei der Übernahme einer Vormundschaft für Kinder oder Jugendliche zu erhalten.

Information zum Thema Vormundschaft

Kinder und Jugendliche brauchen einen besonderen Schutz, wenn die elterliche Sorge nicht mehr ausgeübt werden kann oder ruht, weil die Eltern im Ausland leben. Um diesen Schutz zu gewähren, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch klare Vorgaben für die Einrichtung einer Vormundschaft festgelegt.

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2023 die Vormundschaft umfassend überarbeitet und stärker an die Bedürfnisse und Herausforderungen zum Schutz und Wohl von Kindern sowie Jugendlichen angepasst. Insbesondere der Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft steht im Fokus der Vormundschaftsreform. Ehrenamtliche Vormundschaften werden – bei gleicher Eignung und Bereitschaft – bevorzugt und gleichbedeutend mit Amtsvormundschaften, Vereinsvormundschaften und Berufsvormundschaften vom Familiengericht bestellt.