Kreis Mettmann. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration teilte mit, dass das Land den Kommunen über Weihnachten und Neujahr keine neuen Geflüchteten aus den Landeseinrichtungen zuweisen wird.
Dazu erklären für den Kreis Mettmann zuständigen Landtagsabgeordneten Dr. Jan Heinisch, Claudia Schlottmann, Dr. Christian Untrieser und Martin Sträßer von der CDU sowie Ina Besche-Krastl von den Grünen: „Wir begrüßen dieses Moratorium sehr. Es führt insbesondere zu einer Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort in den Kommunen, die mit hohem Aufwand die Aufnahme und Unterbringung jedes einzelnen Geflüchteten organisieren.“
Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass das Land mit weiteren Maßnahmen die Städte entlasten wird. So baut das Land im eigenen Unterbringungssystem massiv Kapazitäten als „Puffer“ auf. Dazu gehört eine zum 1. Dezember in Kraft getretene sogenannte Eins-zu-eins-Anrechnung: Ab sofort wird die Kapazität einer Landesunterbringungseinrichtung auf die Aufnahmeverpflichtung der Standortkommune zu 100 Prozent angerechnet. Konkret bedeutet dies, dass eine Kommune, die sich für eine neue Landeseinrichtung entscheidet, teilweise deutlich weniger Geflüchtete in das eigene kommunale System aufnehmen muss. Schließlich gibt es aktuell auch keine Zuweisungen und Transfers von Geflüchteten mehr ohne Anhörung.
Über 808 Millionen Euro bekommen die Kommunen vom Land für die Versorgung von Geflüchteten zur Verfügung. Die Summe setzt sich zusammen aus 215 Millionen Euro Bundesmitteln, die das Land den Kommunen bereitstellt. Darunter 100 Millionen Euro zur Digitalisierung der kommunalen Ausländerbehörden. Weitere 593 Millionen Euro werden aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ ausgezahlt. Auch die beim Migrationsgipfel im Bundeskanzleramt zugesagte Pauschale von 7.500 € pro Flüchtling gibt das Land eins zu eins an die Städte und Gemeinden weiter.
Dazu erklären die Abgeordneten: „Bei der herausfordernden Aufgabe, eine große Zahl Kinder, Frauen und Männer, die zu uns fliehen, unterzubringen und zu versorgen, sind wir alle – Bund, Land und Kommunen – in einer Verantwortungsgemeinschaft. Wir lassen auch im neuen Jahr weder die Geflüchteten noch die Kommunen im Stich. Die Aufgaben werden aber schwieriger. Es muss deshalb verstärkt an den Fluchtursachen gearbeitet wer-den. Wir müssen Menschen dabei helfen, in ihrer Heimat zu bleiben oder dahin zurückzukehren.“