Die Abc-Schützen für das nächste Schuljahr müssen im Oktober an den Grundschulen angemeldet werden. Foto: Pixabay

Heiligenhaus. Die Stadt Heiligenhaus informiert über Termine für Eltern schulpflichtiger Kinder. Alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden, sind zum Schulbesuch verpflichtet.


Bis spätestens 11. Oktober 2024 ist der ausgefüllten Anmeldebogen mit einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes an die gewünschte Grundschule zu senden, persönlich im Briefkasten oder im Schulsekretariat abzugeben.

Vorstellungstermin: Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Eltern eine Einladung. Mitzubringen sind das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde im Original sowie (wenn vorhanden) die Bildungsdokumentation aus dem Kindergarten. Das Kind sollte ebenfalls anwesend sein.

Auswahl der Schule

Eltern können Ihr Kind an jeder Gemeinschaftsgrundschule oder Konfessionsschule in Heiligenhaus anmelden. Allerdings besteht ein gesetzlicher Anspruch nur auf einen Platz in der nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulart.

Städtische Gemeinschaftsgrundschulen und konfessionelle Schule:

  • Städt. Gem.-Grundschule Gerh.-Tersteegen, Velberter Straße 106,
  • Städt. Gem.-Grundschule Schulstraße, Schulstraße 1,
  • Städt. Gem.-Grundschule Regenbogen, Heiligenhaus, Moselstraße 51,

oder

  • Städt. Ev. Grundschule A.- Clarenbach, Pestalozzistraße 16,
  • Städt. Kath. Grundschule St. Suitbertus, Am Sportfeld 5.

Besondere Regelungen

  • “Kann-Kinder”: Kinder, die nach dem 30. September sechs werden, können auf Antrag eingeschult werden.
  • Zurückgestellte Kinder: Auch für Kinder, die bereits schulpflichtig waren, aber zurückgestellt wurden, ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
  • Ausländische Kinder und Kinder von Asylbewerbern: Die Schulpflicht gilt auch für diese Kinder.
  • Kinder mit Behinderungen: Die Anmeldung ist ebenfalls erforderlich.
  • Amtsärztliche Untersuchung: Alle schulpflichtigen Kinder müssen eine amtsärztliche Untersuchung durchlaufen.