Bochum (dpa/lnw) – Ein Rechtsanwalt aus Bochum muss sich selbst vor Gericht verantworten. Der 57-Jährige soll bei der Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten unerlaubt auf Treuhand-Konten zugegriffen haben. Mit dem Geld wurden laut Anklage Fehlbestände auf den Geschäftskonten seiner Kanzlei ausgeglichen. Außerdem sollen große Summen auf Privatkonten geflossen sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte unberechtigt über Beträge von mehr als einer Million Euro verfügt hat. Er selbst bestreitet das.
Zum Prozessauftakt am Bochumer Landgericht räumte der Verteidiger des 57-Jährigen zwar Verzögerungen bei der Auszahlung des Nachlassvermögens ein. Diese habe der Angeklagte aber nicht verschuldet. Alle Mandanten hätten ihr Geld erhalten.
Die Anklage lautet auf Untreue. Das angeblich abgezweigte Geld soll unter anderem als Darlehen deklariert gewesen sein. Eine Genehmigung der Erben soll nicht vorgelegen haben. Die Staatsanwaltschaft geht mindestens von einer Gefährdung der Erbmasse aus. Mit einem Urteil ist voraussichtlich erst im Februar 2025 zu rechnen.