Am Landgericht wurde ein 22-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Tatwaffe: ein Mietwagen.
Am Landgericht wurde ein 22-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Tatwaffe: ein Mietwagen. Foto: Marius Becker/dpa

Mönchengladbach (dpa/lnw) – Für einen heimtückischen Mord mit einem Mietwagen ist ein 22-Jähriger in Mönchengladbach zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Mann schuldig, den Wagen am 19. April als Mordwaffe eingesetzt zu haben, um einen 33-jährigen Fußgänger zu töten. Dass er das Opfer nicht habe töten wollen, glaubten ihm die Richter nicht.


Verurteilter und Opfer sind Albaner. Das Motiv für den Mord blieb dem Urteil zufolge unklar. Laut Staatsanwalt könnte es um Drogengeschäfte gegangen sein. Der Angeklagte selbst hatte ausgesagt, dem Geschehen sei ein Streit um Geld vorangegangen.

Festnahme nach Flucht vom Tatort

Er war damals mit hoher Geschwindigkeit vom Tatort geflüchtet, hatte aber auf der Flucht einen Unfall verursacht und war festgenommen worden. Sein 20-jähriger Beifahrer war zunächst als Mittäter angeklagt, aber schnell freigesprochen worden: Er sei damals an seinem ersten Tag in Deutschland zu Besuch gewesen und habe bei dem Landsmann, der das Auto lenkte, übernachten wollen. Von dessen Absichten habe er nichts gewusst.

Der Angeklagte hatte behauptet, das Opfer habe ihn und seine Familie zuvor massiv bedroht und Tausende Euro gefordert. Weil er illegal in Deutschland gelebt habe, habe er sich nicht an die Polizei wenden können. Er gab weiter an, am Tattag sei der 33-Jährige mit einem Begleiter auf ihn zugekommen. In Todesangst habe er Gas gegeben und sei auf die beiden Männer zugerast.

«Das Opfer war arg- und wehrlos»

Doch der Beweislage zufolge erfolgte der motorisierte Angriff von hinten. «Das Opfer», betonte der Vorsitzende Richter Martin Alberring, «war arg- und wehrlos». Andernfalls wäre er ausgewichen. «Wenn sie so eine Angst hatten, warum fahren sie an dem Tag mit dem Mietwagen von Düsseldorf nach Mönchengladbach, statt woanders hin zu fliehen?», hielt der Richter ihm vor. «Es ist eine absurde Aussage des Angeklagten, sich verfolgt zu fühlen.»

Der Begleiter des Opfers war nur am Arm gestreift worden. Er verschwand nach dem Vorfall und stand als Zeuge nicht zur Verfügung. Verteidiger Michael Heller hatte eine Verurteilung nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Er will das Urteil am Bundesgerichtshof mit der Revision anfechten.