Am 23. Februar 2025 wird der Bundestag gewählt. Archivfoto: Mathias Kehren

Velbert. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl am 23. Februar liegt von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7. Februar, zur Einsichtnahme bereit. Das teilt die Stadt Velbert mit.


Alle Wahlberechtigten haben in dieser Zeit das Recht, das Verzeichnis im Rathaus Velbert-Mitte (Thomasstraße 1, 2. Stock, Zimmer 169) einzusehen. Der Zugang ist barrierefrei über den Aufzug an den Rathausarkaden (Eingang Thomasstraße 1, links neben der Parkhauszufahrt) möglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Öffnungszeiten zur Einsichtnahme:

  • Montag, 3. Februar: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
  • Dienstag, 4. Februar: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
  • Mittwoch, 5. Februar: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
  • Donnerstag, 6. Februar: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
  • Freitag, 7. Februar: 8 bis 12 Uhr

 

Einspruch und Kontaktmöglichkeiten

Nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt, ist zur Wahl berechtigt. Wahlberechtigte, die das Verzeichnis für fehlerhaft oder unvollständig halten, können während der Einsichtsfrist Einspruch erheben. Der Einspruch muss spätestens bis Freitag, 7. Februar, um 12 Uhr bei der Stadt Velbert eingegangen sein. Er kann schriftlich oder durch persönliche Erklärung zur Niederschrift an das Projektteam Wahlen erfolgen.

Falls bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung eingegangen ist, sollten Betroffene umgehend Kontakt mit dem Projektteam Wahlen aufnehmen, um die Wahlberechtigung überprüfen zu lassen. Das Projektteam Wahlen ist telefonisch unter den Nummern 02051/26-2567 und 02051/26-2235 erreichbar.