Die Trauerbeflaggung gilt für alle Dienstgebäude. Foto: Alexander Heinz
Die Trauerbeflaggung gilt für alle Dienstgebäude. Foto: Alexander Heinz

Ratingen. Wer heute an öffentlichen Gebäuden wie beispielsweise dem Ratinger Rathaus vorbei kommt, hat womöglich bemerkt, dass die Flaggen auf Halbmast gesetzt sind.


Die Anordnung, die Flaggen auf Halbmast zu setzen, gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes NRW unterliegen.

„Der Terror sucht uns aus vielerlei Richtungen heim. Immer hinterlässt er Fassungslosigkeit und grausame Bilder. Bilder von Anschlägen auf die ganze Gesellschaft, auf unsere Demokratie. Umso stärker müssen wir alle zusammenhalten. Wir sprechen viel über die Täter. Aber die Opfer finden sich oft nur in Zahlen wieder. Das müssen wir ändern und auch diejenigen in das Bewusstsein rücken, die terroristischen Gewalttätern wehrlos ausgeliefert sind“, sagt NRW-Innenminister Herbert Reul. „Neben der nach außen kommunizierten Trauerbeflaggung dürfen wir aber nicht vergessen, es ist nicht nur die Aufgabe des Staates ist dafür zu sorgen das wir vor Anschlägen geschützt werden. Jeder einzelne von uns trägt die Verantwortung zur objektiven Beobachtung des öffentlichen Geschehens. Wenn die Bürgerschaft aufmerksam bleibt ist es für den Terror schwierig seine tödlichen Früchte auszubringen. Gedenken ist gescheiterte Prävention.“