Olpe (dpa/lnw) – Zur Eindämmung der erstmals bei einem Wildschwein in Nordrhein-Westfalen aufgetretenen Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat der Kreis Olpe eine Tierseuchenverordnung erlassen.
Sie sieht Auflagen für Schweinehalter, Jäger und Hundehalter in der betroffenen Region vor. In der nun veröffentlichten Verfügung ist die sogenannte «infizierte Zone» rund um den Fundort des ersten nachweislich an ASP verendeten Tieres festgelegt.
– Der Landrat des Kreises Olpe verhängte für diese Zone ein Jagdverbot mit wenigen Ausnahmen.
– Außerdem soll die Suche nach verendeten Wildschweinen verstärkt werden.
– Für Wildschweine und für Schweine gilt ein Transportverbot aus dieser Zone. – Das Gleiche gilt für Fleisch und Nebenprodukte von Schweinen.
– Wer in der Zone mit Wildschweinen in Kontakt gekommen ist, muss Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchführen. Das gilt auch für Autos und Hunde.
– Schweinehalter müssen die Zahl ihrer Tiere sowie verendete oder kranke Schweine, besonders bei Fieber, dem Landrat melden.
– Für Schweine gilt zudem ein Verbot der Freilandhaltung.
Die in der Verfügung festgelegten Maßnahmen treten 24 Stunden nach ihrer Veröffentlichung am Montagabend in Kraft. «Jetzt ist es zentral, dass es uns gelingt, die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des lokalen Falls umzusetzen», sagte ein Sprecher aus dem nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium. Am Dienstag wollen Agrarministerin Silke Gorißen (CDU) und Vertreter des Kreises Olpe über Einzelheiten informieren.
Am Samstag hatte das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) einen ersten Fall von ASP bei einem verendeten Wildschwein in Kirchhundem bestätigt. Bei einer Suchaktion unter anderem mit einer dafür trainierten Spürhundestaffel wurden weitere Wildschweinkadaver entdeckt.
Bei den fünf bis Montagmittag gefundenen toten Tieren gilt es als wahrscheinlich, dass sie ebenfalls mit ASP infiziert waren. Eine abschließende Bestätigung durch das FLI stand allerdings zunächst noch aus.
Institut prüft Zusammenhang zum bisherigen Seuchengeschehen
Außerdem prüft das FLI anhand der Funde, inwieweit die Erkrankungen mit dem Seuchen-Geschehen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg oder in Brandenburg und Sachsen zusammenhängen. In den betroffenen Bundesländern sind nach Auskunft des FLI allein in diesem Jahr mehr als 1.500 infizierte Wildschweine gezählt worden. Seit Ausbruch der Seuche in Deutschland 2020 waren insgesamt 19 Schweinehaltungen betroffen.
Welche Folgen hätte eine Ausbreitung?
Für Menschen und andere Tiere ist das Virus ungefährlich. Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion jedoch fast immer tödlich.
Im Sauerland gibt es vergleichsweise wenige Schweinezuchten. Verheerend wäre es, wenn sich das Virus weiter etwa in Richtung Münsterland ausbreiten würde, wo es zahlreiche große Betriebe gibt. Erkrankt ein Hausschwein, muss in der Regel der gesamte Bestand getötet werden. Außerdem drohen dann Handelsrestriktionen für Schweinehalter in der Region.
Als Hauptübertragungsquelle der ASP gilt neben direktem Kontakt zu infizierten Wildschweinen das Verhalten von Menschen. So kann der Erreger auch über Kleidung, Schuhe, Autoreifen, oder über Essensreste wie ein achtlos entsorgtes Wurstbrot übertragen und verbreitet werden.