Für den Prozess sind Verhandlungstage bis September angesetzt.
Für den Prozess sind Verhandlungstage bis September angesetzt. Foto: -/dpa

Dortmund (dpa/lnw) – Vier mutmaßliche Rechtsextremisten sollen die im Oktober 2020 verbotene Organisation «Combat 18» weiterbetrieben haben. Zu Beginn des Prozesses vor der Staatsschutzkammer des Dortmunder Landgerichts wollte sich keiner der aus Dortmund, Eisenach, Daun und Gießen stammenden Angeklagten zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft äußern.


Laut Anklage sollen sich Mitglieder der Vereinigung schon wenige Wochen nach dem offiziellen Verbot in Thüringen zu einer Wanderung getroffen haben. Fotos, die auf dem Mobiltelefon eines der Angeklagten sichergestellt wurden, zeigen eine Gruppe von mindestens 16 Männern, die unter anderem ein Mahnmal für die Gefallenen der beiden Weltkriege besucht.

In einer Kurznachricht an einen interessierten Teilnehmer soll einer der Angeklagten einige Tage zuvor jedoch geschrieben haben, dass es sich bei dem Treffen um eine «rein freundschaftliche Sache ohne jeden politischen Hintergrund» handele. Und er fügte noch hinzu: «PS: Bitte unpolitische Kleidung».

Leistungsmarsch am Hermannsdenkmal

Bis zu einer Razzia im April 2022 sollen sich die Angeklagten zusammen mit anderen Rechtsextremisten noch mindestens 13 weitere Male getroffen haben. Laut Anklage wurde dabei unter anderem ein Leistungsmarsch vom Hermannsdenkmal zu den Externsteinen veranstaltet. Andere Treffen dienten laut Generalbundesanwalt dazu, mögliche Neumitglieder zu umwerben.

Mindestens zwei Menschen sollen auch nach dem Verbot von «Combat 18» noch in die Organisation aufgenommen worden sein. Dazu mussten sie laut Anklage unter anderem einen Fragenkatalog zum Nationalsozialismus richtig beantworten.

Besetzung des Gerichts gerügt

Das Bundesinnenministerium hatte «Combat 18» verboten, weil die Gruppierung eine «rassistische, nationalsozialistische und antisemitische» Gesinnung propagiere. Der Name heißt übersetzt «Kampfgruppe Adolf Hitler». Die Ziffern 1 und 8 stehen für den ersten und achten Buchstaben des Alphabets, also AH.

Zu Beginn der Verhandlung rügte einer der Verteidiger die Besetzung des Gerichts. Eine der ausgelosten Schöffinnen hatte sich wenige Tage vor Prozessstart krankgemeldet. Der Anwalt zweifelt jedoch daran, dass die Laienrichterin tatsächlich verhandlungsunfähig ist. «Das bisherige Attest ist keinesfalls ausreichend», bemängelte er.

Erste Zeugen vernommen

Über den Antrag soll spätestens bis Mitte Juli entschieden werden. Dennoch wurden am ersten Verhandlungstag schon die ersten Zeugen vernommen. Dabei handelte es sich um Beamte des Bundeskriminalamts, die unter anderem mit der Auswertung der Mobiltelefone befasst waren.

Eine Beamtin erkannte auf Nachfrage der Verteidiger beim Betrachten der Fotos von der Wanderung in Thüringen «keinen politischen Bezug». Für den Prozess sind noch Verhandlungstage bis September angesetzt.