NRW-Justizminister Limbach war wegen der Besetzung unter Druck geraten. (Archivbild)
NRW-Justizminister Limbach war wegen der Besetzung unter Druck geraten. (Archivbild) Foto: Henning Kaiser/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Wende in der Justizaffäre um die Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht NRW: Die zunächst erfolgreiche Bewerberin hat ihre Bewerbung zurückgezogen. Das hat ein Sprecher des NRW-Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt. 


Damit sind nur noch zwei Kandidaten im Rennen. Weil einer von ihnen in wenigen Wochen die Ruhestandsgrenze erreicht, spricht nun vieles für den zunächst unterlegenen Bundesrichter Carsten Günther. 

Der Bundesrichter, der in dem Bewerbungsverfahren der Abteilungsleiterin des NRW-Innenministeriums zunächst unterlegen war, hatte schwere Vorwürfe erhoben. Die Auswahlentscheidung sei rechtswidrig und von Ämterpatronage und Günstlingswirtschaft geprägt. 

Vettern- und Parteibuchwirtschaft?

Der Untersuchungsausschuss des Landtags prüft derzeit, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab oder, wie es gesetzlich vorgesehen ist, die Kompetenz der Bewerber. 

Als herauskam, dass es sich bei der zunächst siegreichen Bewerberin um eine Duz-Bekannte von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) handelt und diese ihr Interesse bei einem gemeinsamen Abendessen mit dem Minister bekundet hatte, war Limbach unter Druck geraten. 

Zwei Verwaltungsgerichte hatten das Besetzungsverfahren gestoppt. Das in Münster hatte dabei scharfe Kritik geäußert und von manipulativer Verfahrensgestaltung geschrieben. Das Oberverwaltungsgericht hatte als zweite Instanz gegen die Personalentscheidung in eigener Sache keine Bedenken. 

Bundesverfassungsgericht hob OVG-Entscheidung teilweise auf

Das Bundesverfassungsgericht hatte die OVG-Entscheidung aber teilweise aufgehoben und zurückverwiesen. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe sahen Anhaltspunkte für eine Vorfestlegung, denen nicht ausreichend nachgegangen worden sei. 

Als dann ein Gutachter auch noch Fehler im Bewerbungsverfahren entdeckte, hatte die Landesregierung ihre Kabinettsentscheidung, die Frau an die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit in NRW zu berufen, zurückgezogen. Vor wenigen Wochen war bekanntgeworden, dass die Juristin sich inzwischen auf eine Abteilungsleiterstelle in einem Bundesministerium beworben hat.