Münster (dpa/lnw) – Wegen eines tödlichen Messerangriffs auf einen eifersüchtigen Ehemann steht ein 26-Jähriger wegen Totschlags vor dem Landgericht Münster. Er soll den 47-Jährigen im Januar in Greven im Münsterland mit 41 Messerstichen getötet haben, als dieser versuchte, gewaltsam in die Wohnung des Angeklagten einzudringen. Laut Staatsanwaltschaft hatte er dort zu Recht seine Ehefrau vermutet.
Der angeklagte Arbeiter aus Polen soll die Tür geöffnet und sofort mit einem Messer auf den Ehemann eingestochen haben. Unter anderem soll er dem Landsmann einen Finger und ein Ohr abgetrennt und die Lunge verletzt haben. Der Mann war noch im Treppenhaus an seinem Blutverlust und Luftnot gestorben. Ein Polizeibeamter, der am Tatort gewesen war, berichtete in seiner Zeugenvernehmung von einem «regelrechten Gemetzel».
Der Angeklagte und die Ehefrau waren früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge seit Längerem befreundet, was den Ehemann eifersüchtig gemacht und zu Spannungen in der Ehe geführt hatte. Auch von Scheidung soll die Rede gewesen sein.
Angeklagter spricht in Brief von Notwehr
Der 26-Jährige wollte sich zum Prozessauftakt weder zu den Vorwürfen noch zu seinem Lebenslauf äußern. In einem Brief an einen Bekannten aus Greven, den er aus der Untersuchungshaft geschrieben hatte, spricht er von Notwehr. Er habe die Ehefrau des Getöteten «vor dem Irren» schützen wollen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat zunächst als heimtückischen Mord eingestuft. Das Landgericht hat die Hauptverhandlung dagegen mit dem Vorwurf Totschlag zugelassen. Anders als die Staatsanwaltschaft sehen die Richter das Mordmerkmal der Heimtücke nicht gegeben. Es sei nicht wahrscheinlich, dass der Verstorbene arg- und wehrlos gewesen sei, als er versucht habe, in die Wohnung des Angeklagten einzudringen. Er habe stattdessen mit Gegenwehr rechnen müssen.
Die zweite Große Strafkammer hat noch sieben weitere Prozesstage bis zum 27. August geplant.