
Kreis. Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Steigerung des Mindestlohns auf 13,90 Euro ab Anfang nächsten Jahres. Dies sei eine gute Nachricht für Beschäftigte in der Dienstleistungsbranche im Kreis Mettmann, so der DGB. Zugleich fordert er eine Stärkung der Tarifbindung.
Die unabhängige Mindestlohnkommission hat sich auf einen höheren Mindestlohn geeinigt. Die Erhöhung erfolgt in zwei Stufen. Demnach soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2026 um 1,08 Euro auf 13,90 Euro steigen. In einem zweiten Schritt sind ab 1.1.2027 dann 70 Cent mehr, also 14,60 Euro vorgesehen. „Damit wird der aktuelle 60-Prozent-Medianlohn erreicht und legt die Grundlage für einen armutsfesten Mindestlohn“, heißt es vom Gewerkschaftsbund.
„Die Erhöhung war überfällig“, so der DGB und zählt auf: Im Jahr 2024 waren Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke im Schnitt mehr als 32 Prozent teurer als vor fünf Jahren. Für Wohnungsmieten müssen viele Geringverdiener im Kreis Mettmann oft mehr als 30 Prozent ihres Einkommens aufbringen. Die neue Lohnuntergrenze helfe insbesondere Frauen und geringfügig Beschäftigten, so der DGB.
In Branchen wie dem Gastgewerbe, bei Lieferdiensten und im Einzelhandel ist das Lohnniveau nach DGB-Angaben besonders niedrig. Gerade da, wo kein Tarifvertrag das Lohnniveau regele, sei dieses besonders ungünstig für die Beschäftigten.
„Der gesetzliche Mindestlohn ist auch ein Mittel gegen Lohndumping-Konkurrenz durch Unternehmen, die sich Tarifverträgen verweigern. Dennoch ist klar, der Mindestlohn kann immer nur die unterste Haltelinie sein. Gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung wieder zu stärken“, so der Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Mettmann Vassilios Athanassiou.