Beute bestand laut Anklage aus 150 Euro und Modeschmuck
Beute bestand laut Anklage aus 150 Euro und Modeschmuck Foto: Bernd Thissen/dpa

Bochum (dpa/lnw) – Nach dem gewaltsamen Tod einer Seniorin aus Recklinghausen muss sich ein 21 Jahre alter Mann seit Montag wegen Mordes vor Gericht verantworten. Der Angeklagte soll die 71-Jährige am 12. Januar dieses Jahres in deren Wohnung erstochen haben. Die Ärzte hatten später rund 40 Stichverletzungen gezählt – im Hals, im Gesicht und im Dekolleté-Bereich. Laut Anklage hatte die Rentnerin den Angeklagten überrascht, als er ihre Wohnung nach Wertgegenständen durchsucht hat. Zum Prozessauftakt am Bochumer Schwurgericht hat sich der 21-Jährige nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Anklage lautet auf Mord aus Habgier.


Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der deutsche Angeklagte gegen 11 Uhr morgens in die Wohnung der Seniorin eingebrochen ist. Als er dabei auf die 71-Jährige traf, soll er sofort mit einem Messer auf sie eingestochen haben. Dabei sollen unter anderem die Drosselblutadern und die rechte Kopfschlagader durchtrennt worden sein. Die Seniorin war noch am Tatort verblutet.

Beute bestand laut Anklage aus 150 Euro und Modeschmuck

Die Beute des 21-Jährigen bestand laut Anklage aus Bargeld in Höhe von 150 Euro und Modeschmuck. Nach der Tat hatte sich der 21-Jährige wegen einer stark blutenden Handverletzung, die er bei der Tat erlitten haben soll, selbst im Krankenhaus behandeln lassen müssen. Anschließend war er zur Polizei gegangen und hatte dort erklärt, dass er Opfer eines Raubüberfalls geworden ist. Das hatten ihm die Beamten jedoch nicht geglaubt.

Die Bochumer Richter haben für den Prozess noch Verhandlungstage bis Ende August vorgesehen.