Der NRW-Landtag will sich mit einer verschärften Haus- und Geschäftsordnung vor Verfassungsfeinden schützen. (Archivbild)
Der NRW-Landtag will sich mit einer verschärften Haus- und Geschäftsordnung vor Verfassungsfeinden schützen. (Archivbild) Foto: Friso Gentsch/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Der nordrhein-westfälische Landtag hat seine Sicherheitsregeln im Parlament verschärft. In einer von der AfD durchgesetzten dritten Lesung beschloss der Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP ein entsprechendes Gesetz. Zuvor hatte es Wortgefechte mit der AfD gegeben, die die Novelle als «Einschüchterungsgesetz» bezeichnete. Normalerweise werden Gesetze in zwei Lesungen verabschiedet.


Mit den schärferen Sicherheitsregeln will sich der NRW-Landtag vor Verfassungsfeinden schützen. Die größte Gefahr für die Demokratie komme von innen, und zwar von den Feinden der Demokratie in den Parlamenten, hatte die SPD-Abgeordnete Ina Blumenthal in einer ersten Debatte am Vorabend gesagt. Im September 2024 habe man erlebt, wie bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags der Alterspräsident der AfD sein Amt missbraucht und für Chaos gesorgt habe.

Die Geschäftsordnung des NRW-Landtags wurde nun angepasst, um das Parlament widerstandsfähiger gegen den Missbrauch parlamentarischer Regeln zu machen. Die Regeln zum Ablauf der konstituierenden Sitzung des Landtags werden damit klargestellt und Grenzen für die Rechte des Alterspräsidenten oder der Alterspräsidentin gesetzt. 

Zutritt zum Landtag wird beschränkt

Vor der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses darf die Landtagsverwaltung künftig eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister über die betreffende Person einholen. Die Pflicht zur Vorlage eines einfachen Führungszeugnisses wird dadurch laut Gesetzesnovelle ersetzt. Sollten sich Gefährdungshinweise ergeben, kann der Zugang zu den Einrichtungen sowie zur IT-Infrastruktur des Landtags ganz oder teilweise verwehrt werden. 

Einwandfreie Auskunft gefordert

Für die Beschäftigung von Abgeordnetenmitarbeitern wird künftig zudem nur dann Geld aus öffentlichen Mitteln erstattet, wenn sie zuvor eine einwandfreie Auskunft aus dem Register vorgelegt haben, die keine vorsätzlichen Straftaten enthält. Vergangenes Jahr war ein Ex-Mitarbeiter eines Abgeordneten der AfD-Landtagsfraktion wegen einer antisemitischen Gewalttat zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. 

Außerdem wird die Hausordnung des Landtags verschärft. Bei einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Hausordnung durch Mitglieder des Landtags soll künftig ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festgesetzt werden können.

AfD spricht von Einschüchterung

Der AfD-Abgeordnete Christian Loose sagte: «Das ist ein Gesetz zur politischen Kontrolle, es ist ein Gesetz zur Einschüchterung der Bürger.» Mitarbeiter von Abgeordneten sollten künftig ohne Anlass in eine Sicherheitsprüfung gezwungen werden. «Sie wollen uns durchleuchten und bespitzeln», sagte Loose. Die anderen Fraktionen hätten das Gesetz eigenmächtig ohne Beratung in den Ausschüssen und Anhörungen durchgezogen. 

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Mehrdad Mostofizadeh, entgegnete: «Wir wollen niemanden ausspionieren, niemanden auskundschaften.» Es müssten aber diejenigen geschützt werden, die dem Rechtsstaat dienten und nicht die, die den Rechtsstaat bekämpften.