Am Landgericht Bielefeld hat ein Prozess um Beihilfe zum Totschlag begonnen. Dabei geht es um den Verdacht der Sterbehilfe. (Archivbild)
Am Landgericht Bielefeld hat ein Prozess um Beihilfe zum Totschlag begonnen. Dabei geht es um den Verdacht der Sterbehilfe. (Archivbild) Foto: Friso Gentsch/dpa

Bielefeld (dpa/lnw) – Im Prozess um eine mögliche Sterbehilfe für seine Eltern hat der Angeklagte zum Auftakt vor dem Landgericht Bielefeld die Vorwürfe eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 60-Jährigen aus Werther in Ostwestfalen vor, seinem 88-jährigen Vater und seiner 86-jährigen Mutter Ende Januar 2024 beim gemeinsamen Tod durch das Einatmen von Gas geholfen zu haben. Die Anklage lautet auf Beihilfe zum Totschlag.


Dazu hatte der Sohn Heliumflaschen besorgt und im Internet Gasmasken bestellt. Zudem baute er eine Vorrichtung, die über einen Schlauch die Masken mit der Gasflasche verband. Kurz vor dem Tod verabreichte der Vater seiner schwer demenzkranken Frau noch Schlafmittel, bevor der 88-Jährige die Masken anlegte und die Gasflasche öffnete.

Wollte die Mutter den Tod?

Der Angeklagte war nach eigener Aussage an diesem letzten Schritt vor dem Tod seiner Eltern in deren Wohnung in Versmold nicht beteiligt. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich nicht im Schlafzimmer der Eltern. 

Am ersten Prozesstag ging es um die Frage, ob die schwer kranke Mutter den eigenen Tod gewollt habe. Der Vater, der mit der Pflege der Frau zunehmend überfordert war und in kein Pflegeheim wollte, hatte seinen Willen noch in einem Video und Brief erklärt. Beides wurde im Gerichtssaal gezeigt. Eine solche Willensbekundung der Ehefrau kurz vor ihrem Tod aber fehlt. Seine Mutter sei dazu zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage gewesen, erklärte der Angeklagte.

Gemeinsamer Wille schon vor Jahren geäußert

«Meine Eltern haben schon vor Jahren den Willen geäußert, gemeinsam aus dem Leben zu gehen», sagte der Sohn in seiner Befragung. Seine Mutter habe auch zu früheren Zeiten Suizidgedanken gehabt und diese auch ausgesprochen. Das deckt sich mit einem Brief der Frau aus dem Jahr 1995, den das Gericht in das Verfahren einführte.

Der derzeit arbeitslose und psychisch kranke Angeklagte betonte, dass er den Tag nicht durchgestanden hätte, wenn nicht beide Elternteile den Tod gewollt hätten.

Das Landgericht setzt die Verhandlung am Donnerstag fort. Möglicherweise gibt es an diesem Tag auch bereits das Urteil.