Vor Gericht geht es um den Deckeneinsturz in einem Nachtclub. (Symbolbild)
Vor Gericht geht es um den Deckeneinsturz in einem Nachtclub. (Symbolbild) Foto: Marius Becker/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Im Prozess um den Deckeneinsturz in einem Düsseldorfer Nachtclub mit vier Verletzten hat der angeklagte Ex-Chef einer Trockenbaufirma jede Verantwortung für das Unglück bestritten. «Wir haben fachmännisch gearbeitet und Zugtests gemacht. Ich habe in 34 Jahren noch nie erlebt, dass so ein Teil ganz runterkommt», sagte der 66-Jährige.


Vor knapp dreieinhalb Jahren war in der Düsseldorfer Disco eine Zwischendecke auf 13 Metern Länge abgestürzt und hatte vier Mitarbeiter zum Teil schwer verletzt. Der Versuch, das Verfahren gegen den Angeklagten gegen Zahlung einer Geldstrafe zu beenden, schlug am Donnerstag fehl. Eine Einigung wurde nicht erzielt.

Angeklagt ist der damalige Inhaber der 2021 beauftragten Trockenbaufirma. Dem 66-Jährigen wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Die Ausführung der Arbeiten hatte er einem rumänischen Subunternehmer übertragen. Dessen Mitarbeiter rissen über einer Theke im zweiten Stock des Clubs die alte Zwischendecke ab und zogen eine neue ein.

Nachdem sich Monate später Risse in der Decke zeigten, sollte das Subunternehmen im Auftrag des Angeklagten nachbessern. Laut Anklage brachten sie eine zweite Gipskartonlage an, um das zu kaschieren. Das bestritt der Trockenbauer: «Wir haben damals Mineralfaserdecken eingebaut, das ist dreieinhalbmal leichter als Rigips», sagte er.

Gutachter sieht gravierende Fehler beim Einbau

Beim Einbau hatten die Arbeiter nach Überzeugung eines Gutachters einen gravierenden Fehler gemacht: Sie hätten beim Abbruch der alten Decke Bewehrungsstäbe durchgeschnitten, sagte der Tragwerksspezialist. Dadurch sei das System nicht mehr sicher gewesen.

Verschärft worden sei die Situation, weil 20 Jahre zuvor beim Einbau einer Kuppeldecke nicht zugelassene Hohlraumdübel verwendet worden seien. «Das hätte nach dem Abbruch und vor dem Einbau der neuen Decke überprüft werden müssen.»

Anklage: Decke zu schwer

So wurde die Decke laut Anklage schlicht zu schwer. Nach Ansicht des Staatsanwalts hätte der Angeklagte erkennen können, dass die Aufhängung der Zwischendecke durch Dübel in einer Putzschicht nicht tragfähig war. Am frühen Morgen des 27. März 2022 gegen 5.00 Uhr kam die Decke herunter. Zwei 20 und 25 Jahre alte Frauen wurden schwer verletzt.

Das Amtsgericht unternahm am Donnerstag den zweiten Anlauf, nachdem der Prozess im April vertagt worden war. Mehrere Zeugen erschienen nicht. Der Prozess wird fortgesetzt.