Das Verwaltungsgericht in Münster verhandelt jetzt den Fall eines verurteilten IS-Mitgliedes, dessen Abschiebeverbot widerrufen wurde. (Archivbild)
Das Verwaltungsgericht in Münster verhandelt jetzt den Fall eines verurteilten IS-Mitgliedes, dessen Abschiebeverbot widerrufen wurde. (Archivbild) Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Münster (dpa/lnw) – Seit seiner Verurteilung im Jahr 2017 wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung beschäftigt ein tadschikischer Staatsbürger die Behörden und Gerichte in Nordrhein-Westfalen. Am Mittwoch (27.8.) verhandelt das Verwaltungsgericht Münster die Frage, ob ihm sein laut Asylrecht gewährtes Abschiebeverbot aberkannt werden durfte. Für Schlagzeilen hatte der ehemalige IS-Kämpfer gesorgt, weil er sich im Februar 2025 wegen der drohenden Abschiebung in einer Polizeistation in Oelde ein Cuttermesser an den Hals gehalten hatte. 


Der Landrat des Kreises Warendorf, Olaf Gericke (CDU), hatte kritisiert, «welch hohen Aufwand Ausländerbehörden und Polizei betreiben müssen, um Abschiebungen erfolgreich durchführen zu können.» Allerdings hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) kurz darauf in einem Eilverfahren entschieden, dass der Tadschike vorerst nicht abgeschoben werden darf.

Straftäter dürfen nicht in Folterländer abgeschoben werden

Es dürfe grundsätzlich niemand in ein Land gebracht werden, in dem Gefahr für Leib und Leben drohe – auch keine Straftäter oder mutmaßlichen Gefährder, sagte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts damals zur Begründung. Tadschikistan sei dafür bekannt, dass es politische Gegner foltere. Es gebe zwar Erklärungen der dortigen Regierung, dass der Mann dort sicher sei. Wie belastbar diese seien, sei vorläufig aber unklar, begründete das OVG seine Entscheidung.

Nachdem der Mann, der mit seiner Familie im Kreis Warendorf lebt, seine Haft verbüßt hatte, wollten die Behörden ihn Anfang 2025 abschieben. Zweimal pro Woche musste sich der Tadschike bei der Polizei melden. Als er zu einem dieser Termine auf der Wache in Oelde erschien, sollte er in Abschiebehaft gebracht werden. Um diese zu verhindern, hielt sich der zu diesem Zeitpunkt 39-Jährige in einem gesicherten Vorraum ein Cuttermesser an den Hals. Auch verletzte er sich leicht am Bauch. Er beschädigte mit einem Stuhl den Eingangsbereich der Wache. Spezialkräfte der Polizei griffen ein. Der Mann gab freiwillig auf. 

Weiteres Verfahren anhängig

Neben der Frage nach dem Abschiebeverbot und dem Asylstatus ist am Verwaltungsgericht Münster noch ein weiteres Verfahren des Mannes anhängig. Hier geht es um den Komplex, in dem das OVG in der Eilsache die Abschiebung laut Ausländerrecht gestoppt hatte. Ob das Verwaltungsgericht am Mittwoch im Anschluss an die mündliche Verhandlung ein Urteil verkündet, ist nach Angaben eines Sprechers noch offen.