Vor dem Landgericht Mönchengladbach hat ein Prozess wegen eines Kopfschusses am Bahnhof Erkelenz begonnen. (Archivbild)
Vor dem Landgericht Mönchengladbach hat ein Prozess wegen eines Kopfschusses am Bahnhof Erkelenz begonnen. (Archivbild) Foto: Roberto Pfeil/dpa

Mönchengladbach (dpa/lnw) – In Mönchengladbach steht ein Mann vor Gericht, weil er einem anderen aus nächster Entfernung mit einem Revolver in den Kopf geschossen haben soll. Die Tat ereignete sich vor einem halben Jahr vor dem Bahnhof Erkelenz. Das Opfer überlebte die Tat schwer verletzt. Der 43-Jährige ist nach Angaben seines Anwalts seitdem halbseitig gelähmt und schwerbehindert.


Frau soll Schützen angestiftet haben

Der mutmaßliche Schütze (44) ist vor dem Landgericht wegen versuchten Mordes angeklagt. Mitangeklagt ist die frühere Partnerin des Opfers (39). Die Frau aus Dinslaken soll den Schützen zu der Tat angestiftet haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Frau unter ihrem gewalttätigen Partner litt und ihn loswerden wollte.

Am Vormittag des 28. Februar war sie mit dem Mann am Bahnhof Erkelenz und schickte ihrem Komplizen laut Anklage per WhatsApp eine Nachricht mit dem Text «Hilfe» und dazu ihren Standort. Der 44-Jährige habe sich daraufhin zum Bahnhof begeben und dem Mann mit einem Revolver aus kürzester Distanz in den Kopf geschossen. Anschließend soll er sich über den am Boden Liegenden gebeugt und ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Mitangeklagte soll Polizeibeamte attackiert haben

Die zum Tatzeitpunkt angetrunkene Mitangeklagte soll unterdessen versucht haben, die Blutung ihres Partners zu stillen. Sie bat einen Passanten, den Notarzt zu rufen. Bei Eintreffen der Polizei soll die Frau aggressiv geworden sein und die Beamten attackiert haben. Stunden später war bei ihr einen Blutalkoholwert von 2 Promille gemessen worden. Zudem waren in ihrer Handtasche Aufputschmittel gefunden worden. Daher werden ihr auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Drogenbesitz vorgeworfen. Der Vorsitzende Richter betonte, die Alkoholisierung sei kein Hinweis auf eine verminderte Schuldfähigkeit. Die Tat sei schließlich vorher geplant worden.

Nach Informationen aus dem Prozessumfeld hatten sich die beiden Angeklagten während eines Alkoholentzugs in Gangelt kennengelernt und waren in Kontakt geblieben. Wie es heißt, soll sich der angeklagte Erkelenzer Hoffnungen auf eine Beziehung zu der Mitangeklagten gemacht haben.