Das Verwaltungsgericht Münster hat eine Entscheidung im Fall eines ehemaligen IS-Kämpfers verkündet. (Archivbild)
Das Verwaltungsgericht Münster hat eine Entscheidung im Fall eines ehemaligen IS-Kämpfers verkündet. (Archivbild) Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Münster (dpa) – Ein in Deutschland zu fünf Jahren Haft verurteilter ehemaliger IS-Kämpfer darf in seine Heimat Tadschikistan abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.


Das Gericht zeigte sich in der Urteilsbegründung davon überzeugt, dass dem 39-Jährigen in seiner Heimat wahrschein keine Folter drohe, sondern eine nach den Maßstäben der Europäische Menschenrechtskonvention menschenwürdige Behandlung. Tadschikistan hatte dies der Bundesrepublik über das Auswärtige Amt zugesagt.

Von daher sei die Klage des Mannes gegen ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgehobenes Abschiebeverbot abzuweisen. Der Mann lebt mit seiner Familie im Kreis Warendorf im Münsterland. Nach Angaben des Ministeriums in Berlin seien die Zusagen aus Tadschikistan belastbar. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte angegeben, dass es keine Belege für menschenrechtswidrige Behandlungen in dem Land gebe.

Wie verlässlich sind die Zusagen des Heimatlandes?

Richter Justus Stech hatte in der mündlichen Verhandlung betont, dass die Frage, wie belastbar diese Aussagen und die Zusicherung aus dem Heimatland seien, für sein Urteil von entscheidender Bedeutung seien. Eine bindende Verbalnote des Außenministeriums der Republik Tadschikistan sichere dem Kläger individuell zu, dass er nicht erneut wegen der in Deutschland bereits abgeurteilten Straftaten belangt werde, sagte das Gericht zur Urteilsbegründung. Die Zusicherungen wertete Stech als hinreichend belastbar.

Auch verwies der Richter auf zahlreiche Fälle aus jüngster Vergangenheit, bei denen ebenfalls nach der Abschiebung nichts passierte. «Ich bin nicht so vermessen, dass jede Gefahr ausgeschlossen ist», sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Das Gericht könne auch nicht vorsehen, ob der Kläger aus anderen Gründen ins Blickfeld der Behörden in seiner Heimat gerate.

Das Bundesamt hatte das Abschiebeverbot im Oktober 2024 widerrufen, nachdem das Heimatland zugesichert hatte, dass dem Kläger keine Folter oder andere grausame Behandlung oder Strafe drohe.

Polizeistation: Messer an Hals gehalten

In die Schlagzeilen geraten war der Kläger, weil er sich im Februar 2025 in einer Polizeiwache in Oelde im Kreis Warendorf ein Cuttermesser an den Hals gehalten hatte. Mit diesem Schritt hatte er die Abschiebehaft verhindert. Kurz darauf hatte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren zum Ausländerrecht entschieden, dass der Mann nicht abgeschoben werden darf. Anders als das Verwaltungsgericht zum Asylrecht sah das OVG trotz der Zusage aus seiner Heimat Gefahr für Leib und Leben des Mannes.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht ließ keine Berufung zu. Dagegen kann der Kläger Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Weiteres Verfahren anhängig

Neben der Frage nach dem Abschiebeverbot und dem Asylstatus ist am Verwaltungsgericht Münster noch ein weiteres Verfahren des Mannes anhängig. Hier geht es um den Komplex, in dem das OVG in der Eilsache die Abschiebung laut Ausländerrecht gestoppt hatte.

Der Mann hatte sich 2015 dem IS angeschlossen und war in Syrien und Irak unterwegs. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ihn 2017 deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt. 2018 stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebeverbot wegen drohender Folter fest. 2024 widerrief das Amt diesen Bescheid. Dagegen zog der Kläger vor das Verwaltungsgericht. Mit Asylanträgen war er mehrmals in Deutschland gescheitert.