NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat die Erfassung von Mehrfach-Staatsangehörigkeiten in der Kriminalitätsstatistik veranlasst.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat die Erfassung von Mehrfach-Staatsangehörigkeiten in der Kriminalitätsstatistik veranlasst. Foto: David Young/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – In der nordrhein-westfälischen Kriminalitätsstatistik sollen künftig Mehrfach-Staatsangehörigkeiten von Verdächtigen und Opfern ausgewiesen werden. Das hat das NRW-Innenministerium mitgeteilt. 


«Wer die Realität sehen will, muss sie auch messen. Darum müssen wir Mehrfachstaatsangehörigkeiten künftig in der Kriminalstatistik berücksichtigen», sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) der «Rheinischen Post». 

Zudem könnten mehrere Staatsangehörigkeiten im Hinblick auf Haftgründe Anhaltspunkte für eine eventuelle Fluchtgefahr und für Fluchtmöglichkeiten sein. 

Ein entsprechender Erlass sieht die geänderte Erfassung rückwirkend ab 1. Juli vor. An das Bundeskriminalamt wird allerdings gemäß bundeseinheitlicher Richtlinien weiterhin nur eine Staatsangehörigkeit übermittelt. 

Eine Auswertung habe ergeben, dass jeder sechste Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit im Jahr 2024 eine zweite Staatsangehörigkeit besaß. 

Die häufigsten fünf Doppelstaatsangehörigkeiten bei den deutschen Verdächtigen im Jahr 2024 in NRW waren: deutsch/türkisch (10.307), deutsch/polnisch (6.652), deutsch/russisch (3.484), deutsch/marokkanisch (3.125) und deutsch/syrisch (2.185).

Bislang war es so, dass deutsche Verdächtige, die etwa auch einen türkischen oder griechischen Pass hatten, nur als deutsche Tatverdächtige geführt wurden.