Der Angeklagter wurde freigesprochen - die Tat ist verjährt. (Archivbild).
Der Angeklagter wurde freigesprochen - die Tat ist verjährt. (Archivbild). Foto: Christoph Reichwein/dpa

Bochum (dpa) – Knapp 30 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Bochumer Vaters ist der mutmaßliche Täter am Freitag freigesprochen worden. Die Richter sind zwar überzeugt, dass der Angeklagte den 55 Jahre alten Mann in der Nacht auf den 2. März 1996 erstochen hat. Die Tat sei rechtlich jedoch als Totschlag einzustufen – und damit inzwischen verjährt.


Richterin Petra Schönenberg-Römer sprach bei der Urteilsbegründung des Bochumer Schwurgerichts von einem «unbefriedigenden Ergebnis». Es gebe keinen Zweifel, dass der 59 Jahre alte Pole damals auf offener Straße mit «absolutem Vernichtungswillen» auf sein Opfer eingestochen habe. Die Stiche gingen in die Schulter, in die Brust und ins Gesicht. Einer traf das Herz. Als Todesursache wurde Verbluten festgestellt.

Angeklagter beteuerte seine Unschuld

Die Hintergründe der Tat sind unklar. Der Angeklagte hatte im Prozess seine Unschuld beteuert. «Ich war es nicht», hatte er den Richtern gesagt. «Ich habe diesen Mann nicht getötet.»

Die Polizei hatte damals unter anderem die Tatwaffe gefunden, an der sich Spuren des Angeklagten befunden haben sollen. Nach einem europaweiten DNA-Abgleich war der 59-Jährige im Sommer 2022 in Großbritannien festgenommen im Januar 2025 nach Deutschland ausgeliefert worden.

Totschlag verjährt, Mord nicht

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes beantragt. Die Bochumer Richter konnten laut Urteil jedoch keine Mordmerkmale feststellen. Ein Totschlag verjährt nach dem Gesetz in der Regel nach 20 Jahren, ein Mord verjährt nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.