
Velbert/Hilden/Ratingen. Die Sparkasse HRV informiert, dass Anträge für PS-Zweckertragsspenden künftig nur noch online gestellt werden können. Gemeinnützige Vereine und Einrichtungen können von dem PS-Zweckertrag profitieren.
Jedes Jahr unterstützt die Sparkasse HRV eine Vielzahl gemeinnütziger Einrichtungen mit Spenden aus dem Zweckertrag des PS-Los-Sparens. In diesem Jahr erhielten 118 Institutionen eine solche Spende: Kitas und Schulen waren ebenso dabei wie Seniorenheime, Sportvereine oder kulturelle Einrichtungen. Insgesamt über 400.00,- Euro wurden in 2025 an die Vereine übergeben.
Änderungen beim Ablauf
Ab sofort können wieder neue Anträge gestellt werden – bis spätestens Ende Februar 2026. Die Übergabe der Spenden erfolgt zwischen Mitte April und Mitte Mai 2026. Daneben gibt es eine weitere Veränderung: Der bisherige (beschreibbare) Pdf-Antrag wird in ein reines Online-Formular überführt.
Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Spendenantrag bleiben gleich: Dazu gehört z. B. ein Vereinskonto bei der Sparkasse HRV sowie ein gültiger Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes. Und damit auch weiterhin möglichst viele Einrichtungen in den Genuss einer Förderung kommen, kann ein Antrag nur alle zwei Jahre gestellt werden.
Alle Informationen rund um die PS-Zweckertragsspende stehen auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-hrv.de/ps-zweckertrag zur Verfügung. Dort kann auch direkt der Antrag online gestellt werden.