Gelsenkirchen (dpa/lnw) – Ein Kommunalpolitiker aus Marl darf keine Jagdwaffen mehr besitzen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Der Widerruf seiner Waffenbesitzkarte durch die Polizei sei rechtmäßig, teilte das Gericht mit.
Zuvor hatte der Kommunalpolitiker im Ältestenrat einen anderen Politiker bedroht. Um zu erreichen, dass ein ihm unliebsamer Antrag von der Tagesordnung gestrichen wird, hatte der Kläger mit einer Rufmordkampagne gedroht und ihm Gewalt durch ihm bekannte Dritte in Aussicht gestellt.
Deswegen war er wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach Auffassung der Richter zeige sein Verhalten, dass er in Konfliktsituationen nicht zuverlässig mit Waffen umgehen könne (Az.: 17 K 3400/21).
Der Kläger, damals Mitglied im Rat der Stadt Marl und Mitglied des Kreistages in Recklinghausen, hatte zwei Pistolen und drei Gewehre bei der Polizei abgegeben, war aber rechtlich dagegen vorgegangen. Gegen das Urteil kann noch die Zulassung der Berufung beantragt werden.