Im Fall eines Tadschiken, dem die Abschiebung droht, haben die Behörden zugesagt, auf die Entscheidung des OVG zu warten. (Archivbild)
Im Fall eines Tadschiken, dem die Abschiebung droht, haben die Behörden zugesagt, auf die Entscheidung des OVG zu warten. (Archivbild) Foto: Guido Kirchner/dpa

Münster (dpa/lnw) – Im juristischen Hin und Her um die drohende Abschiebung eines verurteilten IS-Unterstützers aus dem Kreis Warendorf warten die Behörden auf eine Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG). Nach Angaben einer Sprecherin sei durch eine Absprache des zuständigen Senats mit der Ausländerbehörde sichergestellt, dass das Gericht vor einer Abschiebung entscheidet.


Der Fall erinnert an den Fall Sami A. Im Jahr 2018 wurde der von den Behörden als islamistischer Gefährder eingestufte Salafist nach Tunesien abgeschoben, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies untersagt hatte. Das Problem: Das Gericht war damals von den Behörden nicht darüber informiert worden, dass es nach einem stornierten Flug bereits neun Stunden später einen weiteren Abschiebetermin geben werde. Das Verwaltungsgericht war davon ausgegangen, dass seine Entscheidung zum Abschiebestopp noch rechtzeitig bei der Behörde ankommt.

Ärger bis in die Landespolitik

Der Fall hatte bis in die Landespolitik für Ärger und bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Die damalige OVG-Präsidentin Ricarda Brandts hatte sich darüber beschwert, dass die Entscheidung des Gerichts in Gelsenkirchen offenbar bewusst unterlaufen worden war. Später entschied das Oberverwaltungsgericht, dass die Abschiebung «offensichtlich rechtswidrig» gewesen sei.

Im Fall des Tadschiken aus dem Kreis Warendorf hat das Verwaltungsgericht Münster im Sommer im Asylrecht entschieden, dass ihm in seiner Heimat keine Gefahr wie Folter oder unmenschliche Behandlung droht. Dabei beruft sich das Gericht auf eine Zusage aus seiner Heimat über das Auswärtige Amt in Berlin. Als Folge hat das Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden, dass er abgeschoben werden darf.

Am OVG sind jetzt noch zwei Verfahren anhängig. Der Tadschike hat Antrag auf Zulassung der Berufung zu der Entscheidung eingelegt, dass ihm in seiner Heimat keine Gefahr droht. Mit einer Beschwerde im Eilverfahren geht er gegen die drohende Abschiebung vor. Wann das Oberverwaltungsgericht darüber entscheidet, ist offen. Das Gericht hat angekündigt, darüber per Pressemitteilung zu informieren.

2015 dem IS angeschlossen

Der Mann hatte sich 2015 dem IS angeschlossen und war in Syrien und im Irak unterwegs. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte ihn 2017 deshalb zu einer Haftstrafe verurteilt. 2018 stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebeverbot wegen drohender Folter fest. 2024 widerrief das Amt diesen Bescheid. Dagegen zog der Kläger vor das Verwaltungsgericht. Mit Asylanträgen war er mehrmals in Deutschland gescheitert.