Der 40-Jährige wurde wegen der Misshandlung seiner Freundin vom Landgericht Bonn zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. (Archivbild)
Der 40-Jährige wurde wegen der Misshandlung seiner Freundin vom Landgericht Bonn zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. (Archivbild) Foto: Thomas Banneyer/dpa

Bonn (dpa/lnw) – Ein 40-Jähriger, der seiner Freundin in einem Gewaltexzess beide Ohrmuscheln abgebissen hat, muss für viereinhalb Jahre in Haft. Das Bonner Landgericht ordnete am Dienstag gleichzeitig die Unterbringung des alkohol- und drogenabhängigen Mannes in eine Entziehungsanstalt an. Der Bonner wurde wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt.


Der Angeklagte war bei der Polizei wegen Gewalttaten bekannt und wiederholt wegen Widerstands gegen und Beleidigung von Vollstreckungsbeamten festgenommen worden. Mit der 35-jährigen Frau, die er in einer betreuten Werkstatt kennengelernt hatte, war er im Januar 2024 – so das Gericht – eine «unheilvolle, toxische Beziehung» eingegangen.

Nach einem Streit schlug er ihr am 18. Februar dieses Jahres in seiner Wohnung zunächst ein blaues Auge, kaufte dann Kokain und verletzte sie durch Schläge mit einem Hammer auf den Kopf und mit einer Säge an der Schulter. Dann packte er sie und biss ihr die Ohren teilweise ab. Das Gericht glaubte ihm seine Einlassung nicht, er habe in einer Art Halluzination gehandelt.