Dortmund (dpa/lnw) – Das Dortmunder Landgericht hat einen 33-Jährigen wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte in dem Prozess zugegeben, im Januar 2025 seine Freundin erstochen zu haben, als diese sich von ihm trennen wollte. Nach der Tat hatte er noch drei Tage in der Wohnung verbracht. Bei seiner Festnahme in Bremerhaven schoss er sich später mit einer Gaspistole an die Stirn.
Ursprünglich wegen Mordes angeklagt
Die Staatsanwaltschaft hatte den 33-jährigen Deutschen ursprünglich wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen angeklagt. Nach einem rechtlichen Hinweis des Gerichts rückte der Anklagevertreter von diesem Vorwurf schließlich aber wieder ab.
Es könne nicht sicher festgestellt werden, dass der Angeklagte ausschließlich deshalb getötet habe, weil seine Freundin keinen anderen Partner haben sollte, hieß es im Plädoyer. Zwar hatte sich die Frau tatsächlich in einen Arbeitskollegen verliebt, was den Angeklagten sehr erschüttert haben soll. Die Tat hatte aus Sicht aller Prozessbeteiligten aber noch andere Hintergründe.
Job verloren
Zum einen hatte der 33-Jährige schon Wochen zuvor seinen Arbeitsplatz verloren, dies seiner Freundin aber verschwiegen. Zum anderen soll er schon seit Jahren psychisch auffällig sein. Kurz vor der Tat hatte die Freundin von der Job-Lüge erfahren. «Dafür schämte er sich, außerdem war er eifersüchtig und wütend», hieß es in der Urteilsbegründung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.