Wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS muss ein 32-jähriger Iraker ins Gefängnis, hat das OLG Düsseldorf entschieden. (Symbolbild)
Wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS muss ein 32-jähriger Iraker ins Gefängnis, hat das OLG Düsseldorf entschieden. (Symbolbild) Foto: David Young/dpa

Düsseldorf (dpa) – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 32-jährigen Iraker wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann von Mai 2016 bis Oktober 2017 aktiv als Kämpfer für die Terrormiliz «Islamischer Staat» im Raum Kirkuk (Irak) tätig war, teilte das Gericht mit.


Grundlage der Anklage sind vor allem Gehalts- und Mitgliederlisten des IS, die 2017 sichergestellt wurden. Der Angeklagte sitzt seit Februar 2025 in Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft werde fortgesetzt, entschied das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann oder die Generalstaatsanwaltschaft können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich von 2016 bis 2017 in seiner Heimat dem «Islamischen Staat» angeschlossen und dort Wachdienste geleistet zu haben.