
Karlsruhe/Duisburg (dpa) – Das Landgericht Duisburg muss sich noch einmal mit den juristischen Folgen einer Schießerei zwischen den Hells Angels und einer türkisch-libanesischen Großfamilie in Duisburg beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schuldspruch eines Angeklagten zum Teil geändert und die gegen ihn verhängte Haftstrafe aufgehoben. Das Landgericht muss darüber nun neu verhandeln und entscheiden.
Im Mai 2022 waren rund 100 Mitglieder des Motorradclubs und der Großfamilie auf dem Altmarkt im Duisburger Stadtteil Hamborn aneinandergeraten. Die Hintergründe sind nicht ganz klar. Die Richter in Duisburg hielten es für möglich, dass die Hells Angels Besitzansprüche an einem Döner-Laden geltend machen wollten, der von einem Mitglied der Großfamilie betrieben wurde.
BGH sieht keinen Landfriedensbruch
Laut Urteil war die Großfamilie zunächst vor den Rockern zurückgewichen, dann fielen Schüsse. Mehrere Menschen wurden verletzt. Das Landgericht Duisburg verhängte im Juni 2024 Haftstrafen gegen zwei Männer wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch und illegalen Waffenbesitzes. Sie hatten im Prozess gestanden, mehrere Schüsse abgegeben zu haben.
Der Schuldspruch eines der Angeklagten wegen Landfriedensbruchs hielt einer Prüfung des BGH aber nicht Stand, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Gerichts hervorgeht. Über seine Einzel- und Gesamtstrafe muss in Duisburg daher neu entschieden werden. Die restlichen Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wurden verworfen. (Az. 3 StR 557/24)
