
Köln (dpa) – Komiker Oliver Pocher ist wegen übler Nachrede angeklagt worden. Am Donnerstag (11.30 Uhr) beginnt vor dem Kölner Amtsgericht ein Strafprozess gegen den 47-Jährigen.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers geht es in dem Verfahren um Äußerungen, die Pocher in zwei Videos getätigt haben soll. Das erste Video stamme aus dem April 2020. In seinem Format «Bildschirmkontrolle» soll er behauptet haben, dass sich die Influencerin Anne Wünsche positive Beiträge für ihr eigenes Social-Media-Tun erkauft habe – darunter 96.000 Herz-Emojis. Wenige Tage später soll er den Vorwurf noch einmal erhoben haben.
Das Gericht habe Pochers persönliches Erscheinen angeordnet, sagte der Sprecher. Bei einer Verurteilung wegen übler Nachrede drohten eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Pocher wollte sich auf dpa-Anfrage vorerst nicht zu dem Verfahren äußern.
Bereits Ende November hatte Wünsche in einem Zivilprozess vor dem Hamburger Landgericht einen Teilerfolg gegen den Comedian erzielt. Laut Urteil darf Pocher seine früheren Aussagen zu angeblich gekauften Followern und Likes nicht wiederholen. Bei einem Verstoß müsste er ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen. Eine Schadenersatzforderung Wünsches wies das Gericht jedoch ab.
