
Münster (dpa/lnw) – Weil sie junge Frauen zur Prostitution gezwungen haben, sind zwei Brüder und eine Komplizin vor dem Landgericht Münster zu Haftstrafen verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass das Trio junge Frauen mehrfach zur Sexarbeit gezwungen hatte. Zu den Opfern zählte auch eine unter 18-Jährige.
Der 36-jährige Hauptangeklagte muss dabei mit einer Haftstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten deutlich länger ins Gefängnis als die Mitangeklagten. Der ältere Bruder habe sich in drei besonders schweren Fällen der Zwangsprostitution schuldig gemacht und dabei auch Gewalt angedroht und angewendet, urteilten die Richter laut eines Gerichtssprechers. Zudem sei er einschlägig vorbestraft.
Freispruch für weitere Familienmitglieder
Seine 37-jährige Lebensgefährtin soll ihn ebenso wie sein 33-jähriger Bruder unterstützt haben. Sie wurde zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, der Bruder zu zwei Jahren und neun Monaten.
Freigesprochen wurden dagegen die ebenfalls angeklagten Eltern der beiden Männer. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen ursprünglich vorgeworfen, für die Prostitution ihre Wohnung bereitgestellt zu haben. Die Richter sahen jedoch nicht, dass die Eltern damit aktiv und zielgerichtet die Prostitution gefördert hätten, was für eine Verurteilung notwendige Voraussetzung gewesen wäre.
