Wegen Bagatelldelikten sitzen deutlich weniger Menschen hinter Gittern als vor zwei Jahren. (Symbolbild)
Wegen Bagatelldelikten sitzen deutlich weniger Menschen hinter Gittern als vor zwei Jahren. (Symbolbild) Foto: Marcel Kusch/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Die Zahl der Menschen in Nordrhein-Westfalen, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen im Gefängnis sitzen, hat sich innerhalb von zwei Jahren mehr als halbiert. Das teilte das NRW-Justizministerium auf dpa-Anfrage mit.


Waren 2023 noch 1.287 Menschen inhaftiert, weil sie ihre Geldstrafe nicht gezahlt hatten, sank die Zahl in diesem Jahr (jeweils Stichtag 30. November) auf 557 Gefangene – ein Rückgang um 57 Prozent. 

Der Rückgang hat vor allem zwei Ursachen. Zum einen trat am 1. Oktober 2023 eine Gesetzesänderung in Kraft: Nach alter Rechtslage entsprach ein Tagessatz Geldstrafe einem Tag Freiheitsstrafe. Inzwischen gilt das Verhältnis von 2:1 – zwei Tagessätze Geldstrafe entsprechen einem Tag Haft. Zum anderen war die Zahl der Menschen mit Ersatzfreiheitsstrafe 2023 vergleichsweise hoch, weil während der Corona-Pandemie ausgesetzte Strafen nachträglich vollstreckt wurden.

Umstrittene Haftstrafe 

Ersatzfreiheitsstrafen sind umstritten: Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, landet hinter Gittern, obwohl das Gericht ursprünglich keine Haft verhängen wollte. Betroffen sind vor allem finanziell schwache Menschen. Dies betrifft oft Schwarzfahrer, die sich keine Fahrkarte für Bus oder Bahn leisten konnten und später erst recht eine deutlich höhere Strafe nicht zahlen können.

Jeder Hafttag kostet den Steuerzahler häufig wegen Bagatelldelikten von wenigen Euro einen dreistelligen Betrag. Reformversuche, das Schwarzfahren ähnlich wie Falschparken als Ordnungswidrigkeit einzustufen, waren zuletzt gescheitert.

Betroffene könnten weiterhin alternativ zur Haft auch gemeinnützige Arbeit zugunsten der Allgemeinheit verrichten («Schwitzen statt sitzen»). Zudem besteht die Möglichkeit, durch Arbeit im Gefängnis die Haftzeit zu verkürzen.