
Düsseldorf (dpa/lnw) – Flussbestattungen wie in Rheinland-Pfalz wird es im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen in absehbarer Zeit nicht geben. «Wir werden am Bestattungsgesetz jetzt nichts ändern», sagte Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) bei einem Gespräch mit Vertretern von Betrieben, die rund um Bestattungen aktiv sind. Sie verwies darauf, das sei auch nicht Inhalt der Koalitionsverhandlungen von CDU und Grünen gewesen.
Es gebe die Notwendigkeit, sich vor allem vor Ort in lokalen Bündnissen mit einer sich verändernden Trauerkultur auseinanderzusetzen. Dabei gehe es darum, strukturerhaltend den Ort der Trauer für die Menschen zu ermöglichen.
Vertreter des Bestattergewerbes machten deutlich, dass der Friedhof als Gedenkort gestärkt werden müsse. Er könnte moderner, nahbarer und auch grüner gestaltet werden. Es gelte über neue Gestaltungskonzepte zu reden.
Menschen suchen alternative Bestattungsmöglichkeiten
Der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, Andreas Ehlert, fordert die Kommunen auf, zeitgemäße Lösungen zu schaffen. «Wenn wir keine attraktiven, pflegefreien und bezahlbaren Grabformen anbieten, wandern Menschen ab und suchen sich alternative Bestattungsmöglichkeiten außerhalb der Friedhöfe», erklärte er. Das gefährde die Friedhofskultur und die Würde des Abschieds.
Das neue Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz gilt als das fortschrittlichste bundesweit. Es wurde im September 2025 beschlossen und ermöglicht unter anderem Bestattungen in den Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das Einwohnern die Art der Beisetzung erlaubt. 2026 werden mehr Genehmigungen und so mehr Flussbestattungen erwartet.
Im NRW-Bestattungsgesetz heißt es unter anderem: Das dauerhaft versiegelte Behältnis mit der Totenasche sei auf einem Friedhof oder auf See beizusetzen.
