
Bonn (dpa/lnw) – Wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin hat das Bonner Landgericht einen 29-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer ging davon aus, dass der Angeklagte die 30-Jährige, die unter einer starken Sehschwäche litt und fast erblindet war, mit Vorsatz getötet und dabei ihre Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt hatte. «Mit einem körperlichen Angriff hat das Opfer nicht gerechnet», hieß es im Urteil.
Nach der Verkündung im voll besetzten Gerichtssaal beruhigte die Mutter der Getöteten sich kaum. Minutenlang hielten sich die Eltern, die als Nebenkläger aufgetreten waren, aneinander fest.
Der Angeklagte – ein Informatiker – war nach Erkenntnissen des Gerichts im Mai 2025 mit einem Fleischermesser frontal auf die 30-Jährige zugegangen, die sich im Flur der gemeinsamen Wohnung aufgehalten hatte. «Kraftvoll» soll er auf die hilflose Frau eingestochen haben, bis sie zu Boden fiel. Danach stach er weiter zu. Anschließend soll er sich zunächst umgezogen und dann die Polizei gerufen haben. Den Beamten erzählte er, es habe einen Überfall im Haus gegeben – dabei sei die Frau die Treppe hinuntergestürzt. Auf dem Weg zur Klinik verblutete die 30-Jährige.
Angeklagter gestand die Tat
Im Prozess gestand der Angeklagte schließlich die Tötung. Er habe sich – wie so oft – von seiner Freundin gedemütigt und angegriffen gefühlt. An diesem Morgen habe sie ihn – weil er wegen seiner Depressionen nicht habe aufstehen wollen – beschimpft und auch den Sex mit ihm kritisiert. Er habe im Affekt gehandelt.
Die Bonner Richter jedoch nahmen ihm die Einlassung nicht ab: Der häusliche Streit sei nach bekanntem Muster abgelaufen, es sei eine «bekannte Spirale» gewesen. Der Angeklagte neige, so hieß es im Urteil, zu Ausreden und Lügen. Eine schwerwiegende psychische Störung jedoch stellte ein Gutachter nicht fest.
Das Schwurgericht verurteilte den Angeklagten zudem zu 60.000 Euro Schmerzensgeld. An die Eltern der Getöteten sollen jeweils 25.000 Euro gehen. Weitere 10.000 Euro soll der Angeklagte an sein Opfer zahlen; das Schmerzensgeld wird an die Eltern der Frau vererbt.
