Im Sommer haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz. (Archivbild)
Im Sommer haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz. (Archivbild) Foto: Bernd Thissen/dpa

Düsseldorf (dpa/lnw) – Wenige Monate vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz – zunächst für Erstklässler – ist Nordrhein-Westfalen laut Schulministerin Dorothee Feller gut auf die Umsetzung vorbereitet. Die Landesregierung stelle die notwendigen Mittel bereit, «damit jeder von den Kommunen beantragte Platz landesseitig gefördert werden kann», versicherte die CDU-Politikerin im Düsseldorfer Landtag. 


Die Opposition kritisierte, die schwarz-grüne Landesregierung habe zu wenig getan, der Rechtsanspruch drohe zu scheitern. 

Was umfasst der neue bundesweite Rechtsanspruch?

Der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer offenen Ganztagsschule (OGS) beginnt in diesem Sommer zunächst für die ersten Klassen. Er wird nach und nach auf die Jahrgänge zwei bis vier erweitert, so dass der Anspruch ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder gilt. Angebote in offenen Ganztagsschulen gibt es seit 20 Jahren – sie sind begehrt, es gibt aber bislang keinen Anspruch auf einen Platz, viele Kinder gehen leer aus.

Feller zufolge besuchen 420.264 Kinder derzeit eine OGS. Der Landeshaushalt halte für 2026 Finanzmittel bereit, um damit insgesamt 500.500 Plätze zu ermöglichen. Bis zum vollen Rechtsanspruch ab 2029/30 rechne man damit, dass etwa 80 Prozent der Grundschulkinder in NRW einen OGS-Platz benötigen. Das entspreche etwa 590.000 Plätzen. Die mittelfristige Finanzplanung des Landes sehe Mittel für 605.000 Plätze vor. 

Umfrage der Bildungsgewerkschaft VBE und ihre Forderung 

Knapp jede dritte Grundschulleitung geht einer aktuellen Befragung der Bildungsgewerkschaft VBE zufolge davon aus, dass an ihrer Schule zum Schuljahr 2026/27 wohl nicht allen Erstklässlern eine Ganztagsbetreuung angeboten werden könne. Hingegen sagten 62 Prozent der Schulspitzen in der laut VBE repräsentativen Umfrage, dass es wohl für alle neu eingeschulten Kinder mit einem Ganztagsangebot klappen werde.

Die Gewerkschaft forderte verbindliche Qualitätsstandards für die Ganztagsbetreuung. «Wer den Anspruch ernst meint, muss jetzt für ausreichend Personal, Räume und verbindliche Qualitätsstandards sorgen», verlangte die NRW-Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung, Anne Deimel. Die Gruppen sollten von qualifizierten Fachkräften begleitet werden und nicht mehr als 15 Kinder umfassen. Es brauche multifunktional eingerichtete und pädagogisch nutzbare Räume. 

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mahnte faire Arbeitsbedingungen an. Eine Befragung von rund 3.000 Schulleitungen, Lehrkräften und OGS-Beschäftigten habe viele Defizite offengelegt. So werde nur gut ein Drittel der OGS-Beschäftigten tariflich bezahlt. Rund 60 Prozent könnten nicht von ihrem Lohn leben und viele seien unfreiwillig auf Teilzeitarbeit reduziert. 

Opposition kritisiert mangelndes Engagement 

SPD-Fraktionschef Jochen Ott warnte im Landtag, «der Rechtsanspruch droht zu scheitern.» Das Land schiebe die Verantwortung auf die Kommunen ab. Ott verwies auf die Klagen mehrerer Städte, die mehr Geld vom Land fordern. «Diese organisierte Verantwortungslosigkeit kommt jetzt vor Gericht.»

Die FDP kritisierte, die Landesregierung lasse ein versprochenes Ausführungsgesetz zum Ganztag vermissen, weil ein solches Gesetz zur Finanzierung verpflichten würde. Laut Grünen-Fraktion richtet sich der bundesweite Rechtsanspruch an die Kommunen. Das Land investiere aber so viel wie nie zuvor in den Ganztag.