
Lippstadt (dpa/lnw) – Der Streit um ein Abtreibungsverbot zwischen einem Chefarzt des Klinikums Lippstadt und dem katholischen Krankenhausträger geht nun in die nächste Instanz. Am kommenden Donnerstag (12.15 Uhr) beginnt am Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm die Berufungsverhandlung.
Der Mediziner Joachim Volz hatte in dem aufsehenerregenden Fall gegen eine Dienstanweisung des fusionierten «Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus» geklagt – und war in erster Instanz am 8. August gescheitert. Das Arbeitsgericht Hamm hatte die Klage des Gynäkologen abgewiesen.
Entscheidung der zweiten Instanz könnte zügig verkündet werden
Eine Sprecherin des LAG sagte, es sei möglich, dass schon am Donnerstag (5. Februar) ein Urteil verkündet werde. Nach der mündlichen Verhandlung werde sich die Kammer – wie üblich – zu einer geheimen Schlussberatung zurückziehen. Sollte dann bereits eine Entscheidung fallen, so werde diese noch am selben Tag mündlich verkündet.
Vor der Verhandlung ist unter dem Motto «Demo gegen das katholische Abtreibungsverbot» eine Kundgebung geplant, zu der der Chefarzt aufgerufen hat. Mitstreiterin Sarah Gonsior (Grüne), die bereits am 8. August eine größere Demo organisiert hatte, schilderte auf dpa-Anfrage, sie habe 2.000 Personen angemeldet. Es sei auch ein Demo-Zug bis zum Gericht geplant. Zugesagt hätten mehrere Politiker aus Bund und Land, darunter aus dem Bundestag Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sowie die frühere Grünen-Parteivorsitzende Ricarda Lang.
Hintergrund des Streits und bisheriger Verlauf
Das Arbeitsgericht hatte im Sommer entschieden, dass der Klinikträger als Arbeitgeber berechtigt war, dem Mediziner «im Rahmen des zustehenden Direktionsrechts diese Vorgaben zu machen». Es sei also rechtens, dem Arzt Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum und auch in seiner Bielefelder Privatpraxis – abgesehen von engen Ausnahmefällen – zu verbieten.
Der Gynäkologe hatte in seiner langjährigen Tätigkeit am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt in Einzelfällen mit seinem Team medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das war ihm nach einer Fusion vom katholischen Träger seit Februar 2025 untersagt worden – auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme nur erlaubt, wenn «Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind».
Der Chefarzt sieht mit dem Verbot das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und auch das Gesetz missachtet, das einen solchen Eingriff in bestimmten Fällen erlaube. In einem Aufruf zu einer neuerlichen Demo auf Instagram zeigte Volz sich optimistisch – er habe gute Argumente und werde diesmal gewinnen. Seine Online-Petition «Ich bin Arzt – meine Hilfe ist keine Sünde» haben aktuell rund 297.000 Menschen unterschrieben.
